Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen.
Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich schönes Tagungszentrum und liegt auch nicht in einer der besten Berliner Gegenden. Aber es hatte durchaus Vorzüge: Hatte man erst einmal die Systematik der Anordnung der Tagungsräume verstanden (die oft leider sehr dunkel waren, was gerade bei dem schönen Wetter auffiel), fand man gut zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen. Zudem stellte es mit mehreren hundert Quadratmetern ein ausreichendes Platzangebot für die Bürofachausstellung AdvoTec und fungierte als zentraler Treffpunkt für die Teilnehmer, was von den meisten Besuchern gerne angenommen wurde. Die verschiedenen Rahmenveranstaltungen, insbesondere der Begrüßungsabend im Spreespeicher, zeigten Berlin von seiner interessanten Seite.
Doch was bot der Anwaltstag den Teilnehmern in fachlicher Hinsicht? Zunächst einmal die Möglichkeit, sich in den unterschiedlichen Fachgebieten fortzubilden und die entsprechenden Nachweise zu erhalten. Dies wird in der Zukunft noch wichtiger werden, denn der gerade veröffentlichte Gesetzentwurf zu einer weiteren BRAO-Novelle (s.a. ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608) sieht vor, der Satzungsversammlung die Ermächtigung für eine Regelung einer allgemeinen Fortbildungspflicht – bisher als reiner Programmsatz § 43a Abs. 6 BRAO – zu geben. Erste Überlegungen in der Satzungsversammlung sprechen von 40 Stunden im Jahr, was für deutliche Veränderungen sorgen wird. Neben dem Fortbildungsaspekt bot der DAT zudem ausreichend Raum, um den Austausch mit den Kollegen zu suchen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand in diesem Jahr das Strafrecht. "Wenn das Strafrecht alles richten soll – ultima ratio oder Aktionismus?" lautete das Motto. Und klar waren die Worte von DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg. Das Strafrecht ist seiner Ansicht nach nur ultima ratio, auch wenn gerade in den sozialen Medien immer häufiger eine Verschärfung des Strafrechts gefordert werde. Als Beispiel nannte er die Überlegungen, das "Gaffen" bei Verkehrsunfällen unter Strafe zu stellen. "Dann ist die Poli-zei aufgrund des Legalitätsprinzips damit befasst, die Gaffer zu ermitteln, statt den Unfall aufzunehmen, dies ist doch kontraproduktiv", so Schellenberg. Nach seiner Auffassung reichen schon jetzt mögliche Platzverweise und Absperrungen aus, um das Phänomen in den Griff zu bekommen. Widerspruch kam hier von den Politikern und man merkte, dass sie hier gelegentlich unter Zugzwang stehen, auf manche Forderungen zu reagieren.
Bundesjustizminister Heiko Maas bedauerte in seinem Vortrag, dass "in Zeiten der Angst die Freiheit nicht hoch im Kurs" stünde. Er forderte z.B. mehr Geld für die Prävention gegen Wohnungseinbrüche anstatt nach höheren Strafen zu rufen. Hier müsse ein Umdenken stattfinden. Diese Diskussion fand auch eine breite Resonanz in den tagesaktuellen Medien.
Die Berichterstattung der Medien rund um den Strafprozess war Thema zweier Veranstaltungen. Munter ging es bei der Diskussion zu der Frage zu, inwieweit Staatsanwaltschaften überhaupt Informationen zu laufenden Ermittlungsverfahren veröffentlichen dürfen. Strafverteidiger wie der Münchener Rechtsanwalt Christoph Knauer forderten mehr Zurückhaltung ein, wobei er auch nicht übersah, dass Ausgangspunkt für die Berichterstattung oft nicht die Staatsanwaltschaften, sondern die Polizei, andere Behörden oder Dritte sind. Dagegen verteidigten Journalisten die Pflicht zur Berichterstattung und Recherche sowie die Notwendigkeit bei der Verdachtsberichterstattung eine Grundinformation durch die Staatsanwaltschaft zu erhalten. Hier ist es immer noch schwer, Persönlichkeitsrechte und Informationsinteresse in Einklang zu bringen. Ob hier wirklich der Datenschutz vorgeht, wie jetzt immer wieder gefordert wird, bleibt abzuwarten. Bisher hat die Informationsfreiheit einen hohen Stellenwert.
Deutlich ruhiger verlief die Diskussion zu Fragen der allgemeinen Strafberichterstattung. Hier kam es zu vielen Allgemeinplätzen, etwa zu der Aussage, dass die Medien Einfluss auf Verfahren hätten – aber wie genau diese aussehen sollten, wurde nicht mitgeteilt. Und auch die Ausführung, dass das Strafrecht eine überragende Geltung habe, wurde nicht durch Zahlen belegt. Betrachtet man heute die Berichterstattung, etwa in den großen Regionalzeitungen, so merkt man, dass auch allgemeine Verbraucherthemen eine große Bedeutung haben. Nicht neu war auch die Mitteilung, dass die Pressestellen der Justiz besser ausgestattet werden müssen. Nur wurde nicht erläutert, wie man die Justiz dazu bekommt, diese Forderung umzusetzen.
Einige weitere Schlaglichter des DAT:
DAV-Präsident Schellenberg forderte in seiner Eröffnungsansprache eine Erhöhung der Anwaltsgebühren zum Sommer 2...