Der Petitionsausschuss des Bundestags setzt sich für Änderungen im Betreuungsrecht ein, um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Während einer Sitzung des Ausschusses Anfang Juni wurde mit den Stimmen aller Fraktionen eine dahingehende Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet. Der Petent hatte u.a. angeregt, das Betreuungsgesetz um die Forderung des regelmäßigen Nachweises der Eignung und der Kompetenz in der Pflichterfüllung der Betreuer zu erweitern. Zur Begründung wird angeführt, dass Betreuer für die von ihnen Betreuten eine herausragend wichtige Aufgabe übernehmen würden. Nach geltendem Recht werde aber die Eignung eines bestellten Betreuers lediglich im Zusammenhang mit seiner Bestellung überprüft.
In seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf § 1897 BGB, wonach das Betreuungsgericht vor Bestellung eines Betreuers dessen Eignung zu prüfen habe. Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Betreuungsanlässe und der Unterschiedlichkeit der Betreuten habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, bestimmte formelle Qualifikationsanforderungen festzulegen. Dadurch werde dem Betreuungsgericht ein möglichst großer Spielraum eingeräumt, für den einzelnen Betreuten den passenden Betreuer zu finden, heißt es in der Vorlage.
Das zuständige Gericht könne den Betreuer durch geeignete Ge- und Verbote, erforderlichenfalls auch durch Androhung von Zwangsgeld, zu pflichtgemäßen Handeln anhalten, wenn es dazu Anlass sehe. Es könne den Betreuer auch entlassen, wenn seine Eignung nicht mehr gewährleistet ist, heißt es in der Beschlussempfehlung. Darin werden noch weitere gesetzliche Verpflichtungen der Betreuer aufgeführt, wie etwa die jährliche Berichtspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten gegenüber dem Betreuungsgericht. Nach Auffassung des Petitionsausschusses ermöglichen es diese Instrumente dem Betreuungsgericht, die Ausübung der Betreuung durch den Betreuer auch laufend zu beaufsichtigen und zu kontrollieren.
Trotz dieser bereits bestehenden Aufsichtsbefugnisse der Gerichte seien im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien weitere strukturelle Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung geplant, schreiben die Parlamentarier. Dazu sei auch bereits ein Forschungsvorhaben durchgeführt worden. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden die notwendigen Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess zu "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" vorbereitet, der bis Ende 2019 laufen werde, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die vorliegende Eingabe, so der Petitionsausschuss, sei geeignet, in diese Diskussion mit einbezogen zu werden.
[Quelle: Petitionsausschuss]