Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich gegen die von Bundesfamilienministerin Paus vorgeschlagenen Einsparungen beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für 2024 ausgesprochen. Die Juristinnen befürchten von einer solchen Maßnahme geschlechterdiskriminierende Auswirkungen. Stattdessen fordern sie die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden, etwa durch ein moderneres Steuerrecht und eine Reform des Ehegattensplittings.
Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 EUR beträgt. Diese Grenze könnte nun, so der Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium, auf 150.000 EUR halbiert werden.
Der djb kritisiert, dass eine solche Kürzung eine Retraditionalisierung in den Familien befördern würde. Die von einer Reduzierung des Elterngeldanspruchs betroffenen Frauen würden ihren Leistungsanspruch verlieren und hätten dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes würden sie damit unmittelbar von ihren Partnern/Partnerinnen ökonomisch abhängig. Hinzu komme, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die neue Einkommensgrenze im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung würde darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.
„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen”, kommentierte Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Pläne. Frauen würden besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit in der Familie übernehmen. Hier sei der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setze als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligten. Das Elterngeld müsse deshalb nicht nur ungekürzt beibehalten, sondern eher noch weiter verbessert werden.
„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 EUR pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings”, ergänzte Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung und Familienlastenausgleich.
[Quelle: djb]