Ampel schwächt Kürzungspläne beim Elterngeld ab
Nach dem aktuellen Urteil des BVerfG zur Schuldenbremse steht der vom Bundeskabinett am 5.7.2023 verabschiedete Haushaltsentwurf 2024 nun ohnehin auf dem Prüfstand. Der Bundesfinanzminister hatte den einzelnen Ministerien bis auf wenige Ausnahmen Sparvorgaben für den Haushalt 2024 gemacht. Dies führte u. a. zu den von Kritikern als zu rigoros beurteilten Einsparplänen beim Elterngeld.
Elterngeld ist größter Ausgabeposten des BMFSJ
Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) sieht der Haushaltsentwurf für 2024 eine Kürzung der Ausgaben um 218 Mio. Euro vor. Das Elterngeld steht hier im Fokus der vorgesehenen Einsparungen, weil es mit einem Ansatz von rund 8 Mrd. EUR für 2024 der mit Abstand größte Einzelposten im Gesamtetat des BMFSJ mit einem Anteil von deutlich über 50 % ist.
Bisher geplante Absenkung der Einkommensgrenzen
Der Ansatz der Familienministerin Lisa Paus zielt nach wie vor auf eine deutliche Absenkung der bisherigen Jahreseinkommensgrenzen. Die Familienministerin plante ursprünglich eine Reduzierung der bisherigen Jahreseinkommensobergrenze für Elterngeldbezieher auf 150.000 EUR statt bisher 300.000 EUR für Paare und bisher 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Absenkung der Einkommensgrenzen abgeschwächt
Diese erhebliche Absenkung der Einkommensgrenzen soll nach den neuen Plänen spürbar moderater ausfallen. Die Bundesfamilienministerin hatte ihre Pläne ursprünglich damit begründet, sie halte es für sozialpolitisch ausgewogener, Besserverdienenden die Leistung komplett zu entziehen als eine lineare Kürzung vorzunehmen, die sozial Schwächere stärker treffe. Dieser eher radikale Ansatz soll nun durch eine leicht abgeschwächte Lösung ersetzt werden. Nach den neuen Plänen sollen die Einkommensgrenzen nicht so stark gesenkt werden wie ursprünglich geplant. Außerdem soll die Senkung der Einkommensgrenzen in 2 Schritten erfolgen.
Neues Stufenmodell geplant
Nach der neuen Planung soll die Einkommensgrenze für Paare
- ab dem 1. April 2024 um 1/3, das heißt von bisher 300.000 auf 200.000 Euro gesenkt werden,
- ab dem 1. April 2025 soll eine weitere Absenkung auf 175.000 Euro erfolgen.
Damit sollen Familien eine bessere Möglichkeit erhalten, sich in ihrer Finanzplanung auf die Absenkung einzustellen. Die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende sollen ebenfalls nachjustiert werden.
Modifizierte Regeln für Partnermonate
Auch künftig sollen Paare bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können, dies allerdings maximal für die Dauer eines Monats gleichzeitig. Einer der Partnermonate kann also künftig nur noch allein genommen, und zwar begrenzt auf das 1. Lebensjahr des Kindes. Eine Ausnahme gilt in diesem Fall allerdings bei Mehrlingsgeburten, für die diese Änderung nicht gilt.
Elterngeld ist Lohnersatzleistung
Kritiker des familienpolitischen Ansatzes der Bundesfamilienministerin verweisen darauf, dass das Elterngeld seinem Wesen nach keine Sozialleistung, sondern eine Lohnersatzleistung sei. Das Elterngeld verfolge in erster Linie den Zweck, für berufstätige Paare einen Anreiz zu schaffen, sich die Erziehungsarbeit aufzuteilen. D. h. in der Praxis, dass auch Männer dazu angehalten werden sollen, Erziehungsarbeit zu übernehmen. In der Realität wird dieses Ziel allerdings nur teilweise erreicht. Dies zeigt sich daran, dass die Bezugsdauer von Elterngeld bei Männern im Schnitt 3 Monate beträgt, bei Frauen rund 14 Monate.
Wer hat aktuell Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes der Betreuung und Erziehung widmen wollen und deshalb für eine begrenzte Zeit aus dem Beruf aussteigen. Der Anspruch auf Elterngeld ist aus sozialpolitischen Gründen durch Einkommensgrenzen begrenzt. Paare haben Anspruch bis zu einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 EUR, Alleinerziehende bis zu einem Jahreseinkommen von 250.000 EUR.
Staffelung der Höhe des Elterngelds nach sozialen Kriterien
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 65 % des vor der Geburt über 12 Monate erzielten Nettoeinkommens des jeweiligen Berechtigten. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro monatlich und ist nach oben auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Eltern mit besonders niedrigem Einkommen können bis zu 100 % des vorgeburtlichen Einkommens erhalten. Dieses sogenannte Basis-Elterngeld kann bis einschließlich zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus
Daneben existieren das sogenannte ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus. Diese Option betrifft Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen. Das ElterngeldPlus ist nach der Höhe des erzielten Einkommens gestaffelt und kann bis zur Hälfte des Basis-Elterngeldes betragen, wird doppelt so lange ausgezahlt (28 Monate) und kann als sogenannter Partnerschaftsbonus unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 4 Monate verlängert werden. Auch Kombinationen von Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus sind möglich.
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