Zu dem „Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates” hat die Bundesregierung kürzlich den Bundestag informiert (vgl. BT-Drucks 20/8101). Damit sind Bestrebungen gemeint, die sich gegen die Sicherheit des Bundes sowie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, speziell gegen das Demokratieprinzip, richten. Sie werden seit einiger Zeit verstärkt vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet.
Wie die Bundesregierung ausführt, erfasst der Phänomenbereich – soweit keinem anderen Phänomenbereich zuordenbar – Bestrebungen, „die durch die systematische Verunglimpfung und Verächtlichmachung des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates und seiner Institutionen beziehungsweise Repräsentanten geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Grundordnung zu erschüttern”. Von sachbezogener – auch polemischer – Kritik unterscheide sich dies gerade dadurch, dass unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung tritt, „die im einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstellt, begleitet von einer Diffamierung der Einrichtungen des Staates und seiner Repräsentanten, sodass der Eindruck entstehen muss, diese vermeintlich allenthalben bestehenden,Missstände‘ hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst, am Maßstab praktischer Bewährung gemessen sei sie also untauglich”. Dadurch werde ein Klima geschaffen, in dem – letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende – Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen „unerträglich” zu beseitigen.
Der Phänomenbereich knüpfe nicht an Kritik an der Regierung oder an staatlichen Handlungen an, „sondern an einer verächtlichmachenden Verunglimpfung der Institutionen freiheitlicher Demokratie und ihrer Repräsentanten mit der eigentlichen Ziel- und Zweckrichtung der Erzeugung und Verbreitung eines Zerrbildes einer danach untauglichen, zu beseitigenden Verfassungsordnung”, heißt es in der Antwort ferner.
Die wehrhafte Demokratie stehe Verfassungsfeinden aber nicht neutral gegenüber, schreibt die Regierung weiter. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern nehmen der Vorlage zufolge „sehr aufmerksam Phänomene, Gruppierungen und Einzelpersonen in den Blick, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Verhaltensweisen darauf gerichtet sind, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen”. Mit Beginn der Coronapandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sei es in Deutschland zu einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte und legitimen Protestaktionen gekommen. In vielen Fällen seien öffentliche Äußerungen oder durchgeführte Aktionen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinausgegangen und hätten die Grenze zu tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der beschriebenen Weise überschritten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe daher den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” eingerichtet.
[Quelle: Bundestag]