Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober nach einer Einigung der Koalitionsspitzen ein Eckpunktepapier zur Zuwanderung von Fachkräften beschlossen. In der Diskussion um Arbeitsmigration, aber auch um den sog. Spurwechsel für nur geduldete Ausländer, die jedoch hierzulande gefragte Qualifikationen vorweisen können (vgl. dazu auch die Forderung des diesjährigen Deutschen Juristentages, s. vorstehende Meldung), hat sich die Koalition auf Leitlinien, aber noch nicht auf konkrete Kriterien geeinigt.
Der Fachkräftemangel, so die Begründung des Eckpunktepapiers, habe sich zu einem bedeutenden Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt. Der zunehmend spürbare demografische Wandel und eine rapide voranschreitende Digitalisierung werden dies künftig noch verstärken. Daher wolle sich die Regierung gemeinsam mit der Wirtschaft um die Fachkräfte aus dem Ausland bemühen, die der Arbeitsmarkt hierzulande brauche. Aber auch die "Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund" sollen genutzt werden, heißt es ausdrücklich. Das Papier sieht fünf Eckpunkte vor:
Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Grundsatz der Vorrangprüfung und die Beschränkung auf Engpassberufe abschaffen. Sowohl Hochschulabsolventen als auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung sollen in Deutschland arbeiten dürfen, insbesondere in den Branchen mit dem drängendsten Fachkräftemangel.
2. |
Schnelle, einfache Anerkennungsverfahren |
Um Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver zu machen, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt wird. Eine neue Clearingstelle soll die Fachkräfte aus dem Ausland durch das Anerkennungsverfahren begleiten und unterstützen.
3. |
Marketing in ausgewählten Zielländern |
Zusammen mit der Wirtschaft und der Pflegebranche soll eine bedarfsorientierte und gezielte Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeitet werden. Neben einem gezielten Marketing sowie Vermittlungsaktivitäten soll diese auch die Etablierung von Ausbildungsangeboten im Ausland beinhalten.
4. |
Verstärkte Sprachförderung |
Das Erlernen der deutschen Sprache im In- und Ausland soll auf einer Vielzahl von Kanälen gefördert werden, etwa durch das Goethe-Institut und die Auslandshandelskammern.
5. |
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren |
Die Verfahren zwischen den Visastellen, den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung, den zuständigen Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen mit dem Ziel überprüft werden, sie effizienter und transparenter zu gestalten.
Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers betonten die Minister des Inneren, für Wirtschaft und für Arbeit, Horst Seehofer, Peter Altmaier und Hubertus Heil, dass am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten werden soll. Der Begriff des "Spurwechsels" habe daher bei der Formulierung der Eckpunkte keine Rolle gespielt. Allerdings wolle man hier eine pragmatische, lebensnahe Lösung finden.
[Red.]