Vor dem oben beschriebenen Hintergrund, dass deutsche Gerichte tendenziell eher zugunsten des Auftraggebers entscheiden, während in anderen Jurisdiktionen wie bspw. den Niederlanden eher zugunsten des Dienstleisters entschieden wird und bei ähnlich gelagerten Sachverhalten in Deutschland zumeist eine Haftungsdurchbrechung bejaht, in den Niederlanden jedoch verneint wird, kommt es immer wieder zu einem Forum-Shopping.

Dies sollte – je nachdem, welche Vertragspartei gerade beraten wird und wo die jeweilige Dienstleistung erbracht werden soll – in jedem Fall mitberücksichtigt werden. Bei der Erbringung von Dienstleistungen in unterschiedlichen Ländern, deren Schwerpunkt nicht in Deutschland liegt, kann es daher (aus Sicht des den Dienstleister beratenden Rechtsanwalts) empfehlenswert sein, über eine Rechts- und Gerichtsstandswahl zugunsten eines ausländischen Staates und eines dortigen Gerichts nachzudenken. Selbstverständlich sollte solch eine alternative Rechts- und Gerichtsstandswahl nur nach Rücksprache mit einem dort tätigen und auf das Transport- und Speditionsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Überdies sollte – wie immer vor Abschluss des Vertrages – die eigene Versicherung informiert und um Bestätigung des Versicherungsschutzes für die auf Basis des Vertrages erbrachten Leistungen gebeten werden.

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