Seit einigen Wochen können Bürgerinnen und Bürger einen neuen digitalen Zugang zur Justiz nutzen. Am 13. Oktober nahm das MJP (Mein Justizpostfach) den Pilotbetrieb auf. Im Rahmen einer Testphase soll der Dienst weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.
Der neue digitale Dienst ermöglicht allen Bürgern und Bürgerinnen eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Mit ihm können zum Beispiel Klagen bei Gericht rechtswirksam eingereicht oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an eine Anwältin oder einen Anwalt übermittelt werden. Um „Mein Justizpostfach” nutzen zu können, benötigen Bürgerinnen und Bürger ihre „BundID”. Mit dieser können sie auf der Internetseite von „Mein Justizpostfach” ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit der Justiz einrichten (unter https://id.bund.de/de) und nutzen. Für die Einrichtung benötigt wird u.a. der Personalausweis mit Onlinefunktion bzw. ein digitaler Aufenthaltstitel.
Die „BundID” wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können sie für ihre digitalen Verwaltungsleistungen verwenden. Aktuell sind mehr als 100 Onlinedienste auf allen föderalen Ebenen angebunden. Dazu zählen Unterstützungsleistungen für Familien sowie Menschen in Aus- und Weiterbildung, zum Beispiel ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital. Weitere Behörden bereiten ihre Anbindung an die „BundID” vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben bereits mehr als 3,4 Mio. Bürgerinnen und Bürger ihre BundID für sich eingerichtet.
Bei der jetzt hinzugekommenen Dienstleistung des Justizpostfachs handelt es sich ebenfalls um eine reine Webanwendung, die über einen beliebigen Browser genutzt werden kann. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich. Das Postfach dient ausschließlich der Kommunikation mit der Justiz bzw. Rechtsanwälten; Kontakt mit anderen Bürgern, die das MJP nutzen, kann damit nicht aufgenommen werden.
Anlässlich der Aufnahme des Pilotbetriebs von "Mein Justizpostfach" erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann: "Wir haben bei der Digitalisierung der Justiz schon viele Fortschritte erreicht. Doch die Bürgerinnen und Bürger spüren bisher davon zu wenig – die Hürden für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr sind für sie immer noch zu hoch. Heute machen wir ihnen den Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz erheblich leichter. Mit dem Dienst Mein Justizpostfach‘ stellen wir ihnen erstmals einen kostenfreien und einfachen Weg zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung – damit die digitale Justiz auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt".
[Quelle: BMJ]