BMJ plant zivilgerichtliches Onlineverfahren

Eine digitale Justizanlaufstelle sowie die Einführung eines durchgehend digitalisierten gerichtlichen Verfahrens bei geringen Streitwerten sollen künftig für Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit der Justiz deutlich erleichtern.

Die Chancen der Digitalisierung für die Justiz und für Bürgerinnen und Bürger konsequent nutzen - dieses Ziel hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann auf die Fahnen geschrieben. Das BMJ will die Interaktion und Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten den digitalen Möglichkeiten anpassen und damit auf ein neues digitales Level heben.

Zentrale Digitalisierungseinheit mit Entwicklung beauftragt

Zur Erreichung dieses Ziels hat das BMJ den bundeseigenen „DigitalService“ mit der Entwicklung dieser Projekte beauftragt. Der „DigitalService“ wurde als zentrale Digitalisierungseinheit der Bundesverwaltung zur Entwicklung digitaler Anwendungen gegründet. Das Team besteht u.a. aus hoch qualifizierten IT-Spezialisten, die sich mit der Entwicklung unterschiedlicher digitaler Projekte für die Bundesverwaltung kümmern.

Digitale Rechtsantragsstelle und digitales Zivilverfahren geplant

Eines der aktuellen Hauptprojekte ist die Erforschung, Entwicklung und Erprobung einer digitalen Rechtsantragsstelle sowie eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der in der Justiz tätigen Personen. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz soll mithilfe digitaler Lösungen vereinfacht werden, gleichzeitig soll die Digitalisierung einen Beitrag zur Entlastung der Justiz leisten.

Verständliche Rechtsinformationen für jedermann

Die digitale Rechtsantragsstelle soll für Bürgerinnen und Bürger als niedrigschwellige, unkomplizierte Anlaufstelle in rechtlichen Problemfällen sowie als Zugang zu einfachen, verständlichen Rechtsinformationen für jedermann dienen. Ein neues, zivilgerichtliches, komplett online durchgeführtes Verfahren soll im Bereich niedriger Streitwerte Bürgern einen nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und vor allem schnellen Weg zur Durchsetzung von Ansprüchen in digitalen gerichtlichen Verfahren ermöglichen.

Erprobungslauf soll die Einführung vorbereiten

Der hat nicht nur das Ziel, DigitalService soll für die zur Einführung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens erforderliche Erprobungsphase ausarbeiten, die technisch organisatorischen Voraussetzungen hierfür entwickeln und die Voraussetzungen zur Schaffung des erforderlichen gesetzlichen Rahmens definieren.

Effizienzsteigerung der Justiz

Der vereinfachte Zugang zu einer digitalisierten Justiz hat nicht nur das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern leicht zugängliche rechtliche Informationen zur Verfügung stellen, sondern will den Nutzern auch klar definierte, konkrete Handlungsoptionen anbieten, um ihre Rechte in einem digitalisierten Verfahren auf einfache Art geltend zu machen. Gleichzeitig soll das Angebot die Justiz in die Lage versetzen, die Verfahren digital effizient und qualitativ hochwertig zu bearbeiten.

Erkundungsphase bereits abgeschlossen

Die erste Erkundungsphase ist laut BMJ bereits abgeschlossen. In der sich nun anschließenden Projektphase stehen die Lösungssuche auf der technischen Ebene sowie die Erkundung der Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Diese sogenannte „Deep-dive-Phase“ soll bis Februar 2023 abgeschlossen sein. Daran schließt sich dann die konkrete Produktentwicklung an. In dieser Phase sollen dann die infrage kommenden „Ende-zu-Ende-Services“ unter Berücksichtigung der zu beachtenden Datenschutzstandards eruiert werden.

Justiz in Entwicklung eingebunden

Für das zivilgerichtlichen Onlineverfahren sollen im direkten Austausch mit interessierten Ländern und Amtsgerichten parallel potentielle Anwendungsfälle erforscht und eingegrenzt werden. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die Voraussetzungen für die erforderliche gesetzliche Einkleidung eines solchen Verfahrens definiert werden, die dann interdisziplinär gemeinsam mit dem BMJ in Form eines Gesetzentwurfs erarbeitet werden müsste.

Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat

Mit der Schaffung eines solchen niedrigschwelligen Angebots für Bürgerinnen und Bürger zur Klärung und Durchsetzung ihrer Rechte erhofft sich das BMJ eine Annäherung der Justiz an die Bevölkerung und damit eine deutliche Stärkung des Vertrauens in Demokratie und Rechtsstaat. Auf dem Weg dorthin dürften allerdings noch einige praktische und rechtliche Probleme aus dem Weg zu räumen sein.


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