Noch im Sommer des Jahres sah es so aus, dass die anwaltliche Kommunikation mit den Finanzbehörden auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr und damit über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) laufen kann. Eine ursprünglich für das nächste Jahressteuergesetz vorgesehene Regelung, dass auch Rechtsanwälte demnächst nur noch über das System ELSTER mit den Finanzämtern kommunizieren dürfen, war nach vehementem Protest aus der Anwaltschaft von der Bundesregierung wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden (s. ZAP 2024, 665).
Zum Entsetzen der anwaltlichen Berufsverbände fand sich der eigentlich schon ad acta gelegt geglaubte beA-Bann im Jahressteuergesetz in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages von Mitte Oktober wieder und wurde in dieser Form auch vom Bundestag angenommen. Die Schatzmeisterin der BRAK, Leonora Holling, kritisierte diese Entwicklung umgehend mit deutlichen Worten. In einer Presseerklärung der BRAK v. 18. Oktober machte sie ihrem Ärger u.a. mit folgenden Worten Luft: „Es ist empörend, dass durch die Hintertür – geradezu heimlich – nun doch wieder verhindert werden soll, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre elektronischen Postfächer mit den Finanzbehörden kommunizieren. Das stellt einen Rückschritt dar, der sich mit der Arbeitsbelastung der’Verwaltung schlicht nicht begründen lässt. Das Argument ist geradezu absurd. Wenn in den Finanzbehörden zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Art der elektronischen Kommunikation vertraut sind, müssen eben mehr Personen entsprechend geschult werden. Es existiert gerade keine Beschränkung auf gerichtliche Verfahren. Es wird Zeit, dass sich die Finanzverwaltung den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst.”
Unterdessen berichteten einzelne Medien, dass es sich bei der Wiederaufnahme der ELSTER-Vorgabe in die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses um ein Versehen gehandelt haben könnte. Das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz sei zum Schluss chaotisch verlaufen; es habe zahlreiche Korrekturen und Änderungsanträge in letzter Minute gegeben. Rechtspolitiker aus dem Bundestag hätten angekündigt, die beschlossene Gesetzesfassung noch einmal zu überprüfen und ggf. im November einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen. Die Anwaltschaft wird also in den nächsten Wochen verfolgen müssen, ob es tatsächlich noch zu einer Korrektur des „beA-Verbots” kommt.
[Red.]