Neuregelungen im Dezember
In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz sowie die Drogenbekämpfung. Im Einzelnen:
- Besserer Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Bereits seit dem 19. November gilt die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV). Sie setzt die letzte EU-Arbeitsschutzrichtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen in nationales Recht um. Der Arbeitgeber muss Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz beurteilen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen.
- Nährwertkennzeichnung für verpackte Lebensmittel
Verpackte Lebensmittel werden in der EU ab dem 16. Dezember durch eine einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet. Sie gibt Auskunft über den Energiegehalt (kJ/kcal) und die enthaltenen Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß sowie Salz. Die Nährstoffgehalte sind pro 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) anzugeben.
- Kennzeichnung für Gewebespenden
Beim grenzüberschreitenden Austausch gibt es seit dem 26. November eine europaweit einheitliche Kodierung von menschlichen Gewebespenden. So können Empfänger und Spender im Notfall schnell gefunden werden. Die Nachverfolgung erleichtert eine öffentlich zugängliche Kodierungsplattform der Europäischen Kommission. Für die Einfuhr von Gewebe und Zellen aus Drittländern gelten ebenfalls neue Standards.
- Bessere Strafverfolgung bei "Designerdrogen"
Ein Verbot ganzer Stoffgruppen schränkt die Verbreitung sog. Designerdrogen seit dem 26. November ein. Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe stellt künftig deren Erwerb, Besitz und Handel unter Strafe. Denn auch derartige Designerdrogen, z.T. auch als "Legal Highs" bekannt, verursachen gesundheitsgefährdende Rauschzustände.
- Weitere Steuervorteile für Elektroautos
Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit dem 17. November weitere Steuererleichterungen: Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist die Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert worden. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist künftig steuerfrei. Arbeitgeber können einen Zuschuss für den Aufbau von Ladestationen auf dem Firmengelände erhalten. Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren.
[Quelle: Bundesregierung]
Elektronisches Anwaltspostfach (beA) geht an den Start
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am 28. November in Betrieb gegangen. Sein Start hatte sich gegenüber den ursprünglichen Planungen mehrfach verzögert, zuletzt, weil noch ein Verfahren vor dem AGH Berlin schwebte (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2016, S. 1100). Am 25. November hob der AGH Berlin jedoch die beiden einstweiligen Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA noch verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln; sie waren der Ansicht, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe.
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung jedoch klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, schreibt die Verordnung erst ab dem 1.1.2018 vor. Dies genügte dem AGH, um jetzt die einstweiligen Anordnungen aufzuheben.
"Wir sind stolz, dass wir diesen so wichtigen Baustein für den elektronischen Rechtsverkehr jetzt auf den Weg gebracht haben", resümierte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer nach der Entscheidung des AGH. "Endlich kann nun der notwendige technische Fortschritt in das Rechtswesen Einzug halten."
[Quelle: BRAK]
Satzungsversammlung beschäftigt sich mit Fortbildung
In ihrer 3. Sitzung am 21. November hat die 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sich mit einer Reihe von Fragen zur Zulassung und Fortbildung von Fachanwälten sowie zur allgemeinen Fortbildung von Rechtsanwälten befasst.
Einstimmig beschloss die Satzungsversammlung Änderungen der FAO bei den Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberecht; in beiden Fällen war jeweils eine Änderung an die Gesetzeslage im Insolvenz- bzw. Vergaberecht notwendig. Ferner wurde diskutiert, ob künftig 10 % der von Fachanwalts-Aspiranten nachzuweisenden Praxisfälle durch ein Fachgespräch ersetzt werden können; hierzu hatte der zuständige Ausschuss der Satzungsversammlung gemeinsam mit BRAK und Deutschem Anwaltverein (DAV) Eckpunkte erarbeitet.
Für Diskussionen sorgten auch die Modalitäten der Anrechnung interdisziplinärer Fortbildungsveranstaltungen und dozierender bzw. publizierender Tätigkeiten auf die Pflichtfortbildung. Dem Ausschuss wurde aufgegeben, sich mit allen diesen Fragen noch vertiefter zu befassen, damit eine einheitliche Praxis der Rechtsanwaltskammern sichergestellt ...