In einer Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses am 25. Januar haben insbesondere Verbraucherschützer und Sozialverbände die geplanten Regelungen zur Einführung eines "Kontos für alle" (vgl. zum Vorhaben ZAP Anwaltsmagazin 18/2015, S. 954) begrüßt. Zugleich wurden von den Experten aber auch zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht.
So fordern die Bankenverbände mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Regeln. Zudem schlugen sie zahlreiche Änderungen am Entwurf vor. Insbesondere müsse der Katalog der Ablehnungsgründe für die Eröffnung eines Kontos erweitert werden. Sonst wäre es möglich, dass ein verurteilter Bankräuber nach einiger Zeit einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei dem geschädigten Kreditinstitut hätte. Der Verband der Auslandsbanken wies darauf hin, dass viele seiner Mitglieder formal verpflichtet sein würden, Basiskonten anzubieten, könnten dies jedoch angesichts ihrer personellen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht, weil sie die geforderten Zahlungsdienste gar nicht erbringen würden. Es wäre unverhältnismäßig, wenn diese Institute ihr Geschäftsmodell umstellen müssten.
Aus dem Kreis der Verbraucherzentralen wurde angeregt, die Bestimmungen mit den Regelungen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu harmonisieren: Es sollte vorgesehen werden, mit der Beantragung eines Basiskontos zugleich die Einrichtung der P-Konto-Funktion vornehmen zu können. Außerdem vermissen die Verbraucherschützer die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Wechsels des Kontos. Die Harmonisierung mit dem Pfändungsschutzkonto wurde auch vom Arbeitskreis Schuldnerberatung vorgeschlagen. Dieser mahnt außerdem an, die wenig konkrete Regelung zu den Entgelten für das Basiskonto zu konkretisieren, um eine Auslegung zu Lasten der Verbraucher und eine Abkehr von den Zielen der Richtlinie zu verhindern. Die Gebühren müssten gesetzlich festgelegt werden.
Prof. Hugo Grote von der Hochschule Koblenz verlangte einen gesetzlichen Kontrahierungszwang mit einer klaren Struktur. Wichtig sei, dass das Konto für die vorgesehene Nutzergruppe auch wirtschaftlich leistbar sei. Außerdem regte er an, nicht nur Verbraucher, sondern auch Kleingewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige in die Regelung einzubeziehen. Diese Gruppen würden nach Zahlungsproblemen oft kein Konto mehr bekommen, benötigten es für den Broterwerb aber dringender als ein Verbraucher.
Die Diakonie verlangt im Hinblick auf Asylbewerber Erleichterungen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch Inhaber eines "Ankunftsnachweises", die eigentlich nicht der Pass- und Ausweispflicht genügen, ein Konto eröffnen könnten.
Eine Organisation der Wohnungseigentümer forderte, dass Konten von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften in das Gesetz einbezogen werden. Betroffen seien Konten für Bewirtschaftung und Rücklagen, die oft von Hausverwaltungen geführt würden. Die Organisation verlangte Auskunftsrechte gegenüber Banken und mehr Schutz für die Gemeinschaftsgelder.
[Quelle: Bundestag]
ZAP 4/2016, S. 148 – 154