Zusammenfassung
Hinweis der Redaktion:
Wie Ihnen sicherlich schon aufgefallen sein wird, sind in der Rubrik „Rechtsprechung” die sog. ZAP EN-Nr. zum 1.1.2024 entfallen. Die Rechtsprechung wird seitdem nach Jahrgang und Heftseite zitiert, z.B. ZAP 2024, 9.
1 Neuregelungen im Februar
Im Februar tritt die verschobene Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen in Kraft. Daneben gibt es Neuregelungen im Verbraucherschutz und im Gesundheitswesen. Im Einzelnen:
Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe
In dem bereits im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetz zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts war auch die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe enthalten. Auf Wunsch der Länder wurde das Inkrafttreten dieser Regelung jedoch von Oktober 2023 auf den Februar dieses Jahres verschoben (vgl. näher dazu ZAP 2023, 875). Nun gilt: Der Umrechnungsmaßstab von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe wird halbiert. Jemand, der z.B. eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu bspw. je 10 EUR nicht zahlt und auch keine gemeinnützige Arbeit ableistet, muss dann zukünftig nicht mehr 60 Tage ins Gefängnis, sondern nur noch 30 Tage. Betroffene müssen zudem in Zukunft auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.
Herkunftsangaben für Fleisch
Bisher gab es eine Pflicht zur Angabe der Herkunft bereits für verpacktes Fleisch und überdies auch für unverpacktes Rindfleisch. Mit dem 1. Februar wurde diese Kennzeichnungspflicht auf nicht verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet. Darauf müssen sich vor allem Fleischtheken und Metzgereien, aber auch Hofläden und Wochenmärkte einstellen.
Batterierecycling
Ab dem 18. Februar gilt die Europäische Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ab dann müssen Batterien einen gewissen Prozentsatz recycelter Metalle enthalten. Zusätzlich werden die Vorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien ab 2025 verschärft. So müssen z.B. ab 2027 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können, was die Lebenserwartung der betreffenden Geräte, etwa Smartphones, verlängern soll.
Zuzahlung für Medikamente
Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind i.d.R. zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, wird es jetzt preiswerter: Wer z.B. statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung nur einmal fällig statt bisher zweimal. Das sieht eine zum 1. Februar in Kraft getretene Regelung im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz vor.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Bund und Länder wollen das BVerfG besser schützen
Aus Sorge vor dem Erstarken rechtsextremer Parteien gibt es derzeit in der Regierungskoalition und auch in den Bundesländern konkrete Überlegungen, wie speziell das Bundesverfassungsgericht vor Eingriffen durch die Politik besser geschützt werden könnte. Vor Augen haben die Initiatoren einer möglichen Verfassungsänderung dabei Staaten, in denen die Verfassungsgerichtsbarkeit durch eine autoritäre Regierung weitgehend entmachtet wurde. Auch nachdem Anfang Januar investigative Journalisten ein Treffen rechtsgerichteter Politiker aufgedeckt hatten, auf dem u.a. der Plan besprochen worden sein soll, das Bundesverfassungsgericht zu schwächen, wird in einer breiteren Öffentlichkeit der Umstand erörtert, dass die Arbeit des Verfassungsgerichts im Wesentlichen in einem einfachen Bundesgesetz, dem BVerfGG, geregelt ist, welches im Parlament mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte.
Wie aus mehreren Bundesländern verlautete, soll sich bereits die nächste Justizministerkonferenz mit dem Thema beschäftigen. Presseberichten zufolge soll auch bereits ein erster Gesetzentwurf vorliegen, der vorsieht, die Organisation und die Arbeit des BVerfG dem einfachen Gesetzgeber zu entziehen und damit die Gewaltenteilung zu festigen. Ebenso zielen die derzeit diskutierten Vorschläge im Wesentlichen darauf ab, wesentliche Aspekte der Tätigkeit des Verfassungsgerichts in der Verfassung zu verankern. So könnte etwa die Existenz der beiden Senate und die Amtszeit der Richter im GG festgeschrieben werden. Den Verfassungsrichtern könnte die Entscheidung über die Geschäftsverteilung und die Arbeitsweise zwingend selbst überlassen werden. Für die Wahl eines Bundesrichters könnte eine doppelte Zweidrittelmehrheit eingeführt werden. Allerdings würde Letzteres auch die Gefahr heraufbeschwören, dass extremistische Minderheiten irgendwann eine ausreichende parlamentarische Stärke erreichen, mit der sie solche Wahlen blockieren könnten. Um dies zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, einen neuen Mechanismus zur Lösung dauerhafter Blockaden bei einer Richterwahl in die Verfassung aufzunehmen; dieser könnte etwa vorsehen, dass bei einer Blockade in einem Verfassungsorgan – etwa dem Bundestag – das Wahlrecht auf das andere Verfassungsorgan – den Bundesrat – übergeht und umgekehr...