Die Vorschriften zur Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt tätiger Unternehmen sollen weiter harmonisiert werden. Das ist Ziel eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der Ende Februar ins Parlament eingebracht wurde (BT-Drucks. 18/4050).

Grundlage für die Neuregelung ist die EU-Richtlinie 2013/34/EU, die bis zum 20.7.2015 in deutsches Recht umzusetzen ist. Änderungen sind laut Entwurf u.a. im HGB, dem Publizitätsgesetz, dem AktG und dem GmbHG vorgesehen.

Ziel der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht sei die Angleichung der aktuell unterschiedlichen Rechtsrahmen für die Rechnungslegung auf Ebene einer Gesellschaft und auf Ebene eines Konzerns, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von bürokratischen Belastungen befreit werden. So soll etwa der Schwellenwert für die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um ca. 20 % angehoben werden. Kleinstgenossenschaften sollen zudem ebenfalls mit erleichterten Vorgaben arbeiten können. Sie hätten bisher grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie Kapitalgesellschaften erfüllen müssen, schreibt die Bundesregierung.

Europäische Unternehmen des Rohstoffsektors, etwa Öl-Konzerne, sollen laut Begründung künftig "zur Stärkung der Transparenz" gesondert Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen weltweit erstatten. Als Grenze seien in der Richtlinie nur Zahlungen ab 100.000 EUR berücksichtigt, führt die Bundesregierung aus.

Teil des Gesetzes sind zudem redaktionelle Änderungen und Klarstellungen. Zudem plant die Bundesregierung, die Konzernabschluss-Befreiungsverordnung aufzuheben und ihre wesentlichen Teile ins HGB zu übernehmen.

[Quelle: Bundestag]

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