Wie aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium in Berlin hervorgeht, wurden im Jahr 2016 von den Nachrichtendiensten (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND und Militärischer Abschirmdienst – MAD) insgesamt 261 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen. Dies sind 68 mehr als im Jahr zuvor (vgl. BT-Drucks 19/163).
Danach führten die drei Nachrichtendienste nach einer Genehmigung durch die sog. G 10-Kommission im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 118 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen durch und im zweiten Halbjahr insgesamt 143. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge 106 Einzelmaßnahmen im ersten und 87 im zweiten Halbjahr.
Auf das BfV entfielen 100 Einzelmaßnahmen im ersten und 124 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2016, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Davon seien im ersten Halbjahr 45 neu begonnen und 55 aus dem Jahr 2015 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr seien es 50 neu begonnene und 74 aus dem ersten Halbjahr 2016 fortgeführte Maßnahmen gewesen. Die Tätigkeit des BND betrafen 2016 im ersten Halbjahr 15 Anordnungen, von denen elf aus 2015 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr 2016 seien es 18 Anordnungen gewesen, von denen zwölf aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden im ersten Halbjahr 2016 den Angaben zufolge drei Maßnahmen durchgeführt, von denen eine aus dem Vorjahr übernommen wurde, und im zweiten Halbjahr eine Einzelmaßnahme, die aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurde.
Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen – jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2016 – insbesondere die Bereiche Islamismus (61 bzw. 78 Verfahren) und Ausländerextremismus (drei bzw. vier Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (33 bzw. 39 Verfahren). Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Rechtsextremismus in jedem Halbjahr drei Verfahren gegeben. Die genannten Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD hätten die Maßnahmen ebenfalls den Bereich Islamismus (zwei im ersten Halbjahr) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (jeweils eine in beiden Halbjahren) betroffen.
[Quelle: Bundestag]