Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt die Forderung nach einem Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet. Im Februar beschloss der Ausschuss mit Mehrheit, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu überweisen, und sie auch dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
In der Petition wurden u.a. die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beanstandet. Das Gesetz beinhalte zwar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen internetfähigen Festnetztelefonanschluss. Dieses Recht sei jedoch weder von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen noch mit rechtlichen Mitteln durchsetzbar, kritisiert der Petent.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass er der flächendeckenden Breitbandversorgung sowohl aus gesamt- und regionalwirtschaftlicher als auch aus gesellschaftspolitischer Sicht eine hohe Bedeutung beimesse. Der allgemeine Zugang zum schnellen Internet stelle eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Zudem ermögliche die Breitbandtechnologie die Teilhabe der Bürger an der modernen Informations- und Wissensgesellschaft, schreiben die Abgeordneten.
Ferner weisen sie darauf hin, dass die Vorschriften zum Universaldienst gem. §§ 78 ff. TKG der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit standardisierten Telekommunikationsdienstleistungen diene. Als eine solche sei insbesondere ein Telefonfestnetzanschluss definiert, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermögliche, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichten. Ein breitbandiger Internetanschluss gehöre jedoch nicht zum Universaldienst, schreibt der Petitionsausschuss.
Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, beruhen die angesprochenen Regelungen des TKG auf den Vorgaben aus der EU-Universaldienstrichtlinie aus dem Jahr 2002. "Seitdem haben sich sowohl die Erwartungen der Teilnehmer an Universaldienste als auch die den Universaldiensten zugrunde liegende Technik der Netze und Dienste geändert", heißt es in der Vorlage. Auf europäischer Ebene sei daher im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation eine Überprüfung der Universaldienstrichtlinie vorgesehen, deren Vorgaben ggf. durch den Bundestag in nationales Recht umzusetzen seien.
Der Petitionsausschuss verweist außerdem auf den Koalitionsvertrag, der einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zum schnellen Internet bis spätestens 2025 vorsieht. Bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode sollen hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
[Quelle: Bundestag]