Die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben kürzlich einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht, der in Führungspositionen von großen Unternehmen für einen höheren Frauenanteil sorgen soll. Hintergrund ist die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vom Mai 2015. Diese hatte ernüchternde Ergebnisse erbracht. Ihr zufolge konnte zwar der Frauenanteil in Aufsichtsräten mithilfe der festen Quote auf 35 % gesteigert werden. Die freiwillige Zielgrößenverpflichtung für die Vorstände hatte allerdings versagt. Der Frauenanteil dort liegt unter acht Prozent. Und rund 80 % der unter das Gesetz fallenden Unternehmen hat sich für den Vorstand gar keine Zielgröße oder die Zielgröße Null gesetzt.
Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) kritisierte die Lage mit folgenden Worten: "Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss."
Nach den neuen Plänen aus den beiden Bundesministerien soll das FüPoG künftig folgende Regelung enthalten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus vier oder mehr Personen, soll bei Neubesetzung mindestens eine Frau bestellt werden. Die Zielgröße Null soll klar und verständlich begründet und veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht über Zielgrößen, Fristen und Begründungen soll es künftig spürbare Sanktionen bis zu zehn Mio. Euro geben.
An diesen Plänen kritisiert der Juristinnenbund, dass dies gegenüber dem Status quo keine weitgehende Änderung wäre. Eine Frau im Vorstand allein könne eine "von Männern für traditionelle Männer geprägte Unternehmenskultur" nicht ändern. Sie erlebe stattdessen Anpassungszwang und höhere Anforderungen. Immerhin sei es aber ein Anfang. Eine feste Besetzungsregel für eine Frau garantiere wenigstens, dass sie "nicht wegen eines Mannes weggemobbt" werde, wie nicht selten zu beobachten sei. Der Gesetzgeber sei, so argumentieren die Juristinnen, durch Art. 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten seien hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen, strukturelle Diskriminierung zu überwinden. Allerdings beginne Gleichstellung nicht erst in den Vorständen.
Der djb fordert deshalb eine Erweiterung der Anforderungen an die Erklärungspflicht im FüPoG. Prof. Dr. Maria Wersig erläuterte: "Der Gesetzentwurf der Ministerinnen für eine neue Quote in Vorständen ist ein guter Anfang und muss jetzt umgesetzt werden! Um die Gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen, braucht es allerdings weitreichendere verpflichtende Maßnahmen, nicht nur in den Vorständen, sondern schon auf dem Weg dahin."
[Quelle: djb]