Nach rund elf Jahren ist die 4. Auflage des Handkommentars zu allen Themen der Reiseversicherung erschienen. Dem Autorenteam erhalten blieben aus der Vorauflage Dr. Hubert W. van Bühren und Dr. Martin van Bühren. Als Autorin neu dabei ist Claudia Richter, die auf Irmtraud Nies folgt. Auch Paul Degott wirkt nicht mehr mit. Umfang und Ausstattung des Werks wurden beibehalten. Berücksichtigt wurden für diese umfassende Darstellung des gesamten Reiserechts als Basis die unverbindlichen Musterbedingungen des GdV aus 2008, unter Berücksichtigung der AVB-Neufassungen aus 2018, sowie die veröffentlichte Rechtsprechung bis Mai 2020. Auf die COVID-19-Pandemie wird nur sehr kurz an den entsprechenden Stellen eingegangen. Eine eigenständige Darstellung der Problematik gibt es nicht, jedoch lassen sich auch anhand der unabhängig von Corona gemachten Kommentierungen zu Erkrankungen oder Impfunverträglichkeiten viele Fragen lösen. Zum Thema „COVID-19” sollte besser auf die sehr vielfältige und ständig aktualisierte „Corona-Literatur” zurückgegriffen werden. Das Werk folgt im Aufbau den Musterbedingungen. Nach der Einleitung folgt zunächst die Kommentierung des Allgemeinen Teils der Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung, der für alle Reiseversicherungen gilt. Teil 3–7 befassen sich mit den „Besonderen bzw. Allgemeinen Teilen der Reiserückritts- und Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung”. In Teil 8 wird ergänzend die mittels Quadratmeterversicherung i.R.d. Hausratversicherung abgesicherte „Reisegepäckversicherung” separat besprochen. Es folgen in Teil 9 die „Reisekrankenversicherung”, in Teil 10 die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Auto- und Reise-Schutzbrief (AVAR) – Reiseassistanceversicherung” und mit Teil 11 Ausführungen zur „Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB”, mit dem Thema Sicherungsschein bei Pauschalreisen. Im Anhang finden sich Klauseln zur Reiserücktrittskostenversicherung und zu den AVB-Reisegepäck 1992/2008. Die Kommentierungen sind praxisnah und verständlich. So werden z.B. nicht nur die direkten Versicherungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer angesprochen, sondern auch die in der Vertragskonstellation anders gelagerten Absicherungen über Kreditkarten systematisch eingeordnet. Die Anmerkungen zu den aus 2015 stammenden AVAR sind in der 4. Auflage neu hinzugekommen. Auch in Bedingungswerken anderer Sparten finden sich vergleichbare Schutzbriefangebote der Versicherer, vielfach auch nur einzelne Teile hieraus. Kommentierungen dazu gibt es nur wenige, so ist es erfreulich, hier eine umfassende Besprechung dieser Schutzbriefklauseln zu finden. Das Werk ist für Richter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter bei Versicherungen und Versicherungsvermittler gleichermaßen zum einen geeignet, um sich als Neuling in die Materie einzuarbeiten und zum anderen, um als Experte zielsicher Problemlösungen zu erhalten und sich mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu machen. Fazit: Zum Thema Reiseversicherung ist das Standardwerk von van Bühren/Richter in der 4. Auflage die erste Wahl.
RA André Naumann, Bornheim