(BGH, Urt. v. 19.1.2022 – VIII ZR 124/21) • Tritt ein Wohnungsmieter einen Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen an einen Inkassodienstleister ab, ist diese nicht wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot § 3 RDG nach § 134 BGB nichtig. Denn bei der über die Internetseite „www.wenigermiete.de” angebotenen und im Streitfall für die Mieter erbrachten außergerichtlichen Tätigkeit handelt es sich nicht um eine nicht gestattete Forderungsabwehr, sondern um die nach den § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 S. 1 RDG a.F. erteilte Befugnis, Dienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistung zu erbringen.

ZAP EN-Nr. 237/2022

ZAP F. 1, S. 383–383

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?