Zusammenfassung
Die Alumni-Vereine der Masterstudiengänge Private Wealth Management und Taxation richteten am 23.10.2010 in Münster ein Symposium zum Thema "Asset Protection – Vermögenserhalt in unsicheren Zeiten" aus. Auf der interdisziplinären Veranstaltung diskutierten rund 70 Teilnehmer – vor allem aus Anwaltschaft und Wissenschaft sowie dem Bankensektor – Möglichkeiten des effektiven Vermögensschutzes.
1 Strategische Asset Allocation
Ausgehend vom Beispiel USA dokumentierte Reinhard Panse, dass das Jahr 2007 in die Geschichtsbücher als Meilenstein in der Entwicklung der Weltwirtschaft eingehen wird. Es sei absehbar, dass viele staatliche Maßnahmen nahezu keine Effekte haben werden. Zu den möglichen Krisenszenarien diskutierte Panse vor allem Folgendes: Langfristig steige das Risiko eines US-Dollar-Crashs. Die Gefahr eines Einbruchs der Konjunktur sei dagegen wegen der weltweit expansiven Geldpolitik gering. Auch bleibe das Risiko einer nachhaltigen Aktienschwäche zumindest in Europa vorerst eher niedrig. Bei der Gefahr eines Wertverfalls an den Anleihemärkten müsse zwischen den Regionen USA und den Ländern der Eurozone unterschieden werden. Letztere seien dem Grunde nach wie private Schuldner zu sehen und könnten zahlungsunfähig werden. Anders seien die USA in der Lage, fehlende US-Dollar-Mengen selbst zu drucken. Indes habe der 9.5.2010 gezeigt, dass die EZB in der Krise einspringt. De facto gebe es einen Eurozone-Haftungsverbund. Falls die EZB bei der strikten Antiinflationspolitik bleibe, führe dies zu abweichenden Inflationsraten. Abzuwarten sei daher, ob die Unabhängigkeit der EZB gewahrt bleibe oder unter politischem Druck von der Preisstabilitätspolitik abgewichen werde. Allgemein sei die Bonität der Staaten in den USA und der Eurozone schlecht. Dies bilde sich zur Zeit aber nicht beim Zinsniveau ab, sodass die Staatsanleihemärkte in den USA und Europa eher zu meiden seien. Dagegen sei Gold trotz des aktuellen absoluten Kursniveaus im Verhältnis zu anderen Werten weiter eher billig. Insgesamt müsse in weiten Teilen der Welt noch mit Turbulenzen gerechnet werden.
II. Mittel des Gesellschaftsrechts
In dem zweiten Referat stellte Holger Scheer gesellschaftsrechtliche Mittel der Asset Protection vor. Hierfür sei bereits bei der Rechtsformwahl zu unterscheiden. Für eine AG spreche zum Beispiel, dass die Aktionäre nach außen nicht erkennbar sind. Vor allem bei GmbH und KG bestünden weitgehende Möglichkeiten einer Vinkulierung der Anteile. Neben den klassischen Nachfolgeklauseln müsse über eine Stimmrechtsbindung nachgedacht werden. Auch sehe eine gute Satzung die Einziehung betroffener Anteile nicht nur im Insolvenzfall vor. Als weiteres Beispiel gesellschaftsrechtlicher Asset Protection zeigte Scheer die Vereinbarung einer Call Option auf, also des Rechts, unter bestimmten Voraussetzungen den Verkauf von Anteilen anderer an sich zu verlangen. Die Kontrolle der Geschäftsleitung könne durch Zustimmungskataloge gesichert werden, wobei aus Vertrauensschutzgründen die Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sei. In jedem Fall müsse die Handhabbarkeit und die steuerliche Wirkung des Gestaltungsmittels vorab kritisch hinterfragt werden.
III. Dauertestamentsvollstreckung
Im nächsten Beitrag zeigte Dr. Matthias Baus auf, wie der Zusammenhalt von Vermögen über den Tod hinaus durch Dauertestamentsvollstreckung abgesichert werden kann. Zunächst könne eine Bindung des Nachlasses auch über die allgemeine Frist von 30 Jahren bestimmt werden. Bei der Auswahl von Testamentsvollstreckern sei das Vertrauen des Erblassers von zentraler Bedeutung. Dabei kann es nach Dr. Baus trotz des RDG kritisch sein, wenn Banken benannt werden. Unabhängig hiervon seien stets die persönliche und fachliche Qualifikation einschließlich der wirtschaftlichen Kompetenz von entscheidender Bedeutung. Zu bedenken sei daneben, dass der Testamentsvollstrecker erforderlichenfalls gegen den Willen der Erben handeln müsse. Bereits das sei in der Regel Grund genug, Vorgaben vor allem zu Anlage, Ausschüttungen und Vergütung für das konkrete Vermögen zu machen. Ergänzend wies Dr. Christoph Philipp darauf hin, dass die Benennung eines Ersatzvollstreckers geregelt und bereits bei Amtsantritt durch den Amtsinhaber ausgeübt werden sollte.
IV. Weitere Gestaltungsoptionen
In dem letzten Vortrag erläuterte Dr. Philipp die Wichtigkeit einer langfristigen Vermögenssicherung. Nicht nur wirtschaftliche Entwicklungen wie beispielsweise die Finanzkrise stellten Gefahren für Vermögen dar, sondern auch die Vermögensübertragung an sich. Standardmäßig gehe es um Pflichtteilsverzichte und ehevertragliche Regelungen. Bei lebzeitigen Übertragungen sei neben dem Vorbehalt von Nießbrauch und Stimmrechten vor allem der V...