Wer einen Erbschein beantragt, muss in der Regel bestimmte Angaben (beim Nachlassgericht oder bei einem Notar) eidesstattlich versichern. Für die Abnahme dieser eidesstattlichen Versicherung wird eine Gebühr von 1,0 nach der KostO, berechnet aus dem Nachlasswert, verlangt. Für die folgende Erteilung des Erbscheins wird nochmals eine Gebühr erhoben, die ebenfalls 1,0 beträgt. Insgesamt kostet also der Erbschein 2,0 Gebühren. Das Nachlassgericht kann in bestimmten Fällen den Erbschein ohne vorausgegangene eidesstattliche Versicherung erteilen; dann werden deren Kosten erspart und der Erbschein kostet im Ergebnis nur noch die Hälfte.

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