Auf einen Blick
Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Sie sollte jedoch stets einhergehen mit einer umfassenden Absicherung des Übertragenden. Bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen sollte daher hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Hinblick auf die Übertragung von Todes wegen bieten sich gerade im Hinblick auf die Familienwohnung besondere Möglichkeiten der Vorsorge für den überlebenden Partner.
Autor: Dagmar Boving, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Familienrecht
ZErb 6/2022, S. 205 - 211
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