Videoverhandlungen i.S.d. § 128a ZPO haben seit der Corona-Pandemie Konjunktur. Mit der plötzlichen Aufmerksamkeit zeigten sich auch die Mängel der Norm. Das BMJ will nachbessern und legte am 23.11.2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vor.[1] Anlass für eine nähere Betrachtung.
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