Das Gesetz tritt erst zum 1.1.2023 in Kraft, um den Beteiligten wie den Betreuungsbehörden genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt auch uns Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Nachdem das BMJV den Referentenentwurf am 23.6.2020 veröffentlichte, wurde das Gesetz schnell vom Bundeskabinett verabschiedet, nahm seinen Weg durch den Bundestag und Bundesrat, wo nur noch wenige Änderungen[7] vorgenommen wurden. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 12.5.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.[8]

[7] Vgl. BTDruck 19/27287.
[8] BGBl I, G 5702, Nr. 21, 882.

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