Auf einen Blick

Sowohl die US-amerikanische als auch die italienische Rechtsordnung hält eine Regelung für den Fall bereit, dass nach Errichtung eines Testaments ein Kind des Erblassers geboren wird. Die gesetzlichen Bestimmungen in beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich aber vor allem in Bezug auf deren Rechtsfolgen erheblich voneinander. Denn während die US-amerikanischen after-born child statutes das Testament unberührt lassen und selbst dem übergangenen Kind ein Recht zusprechen, bewirkt Art. 687 c.c. die Beseitigung des Testaments mit der Folge, dass das Kind im Wege der gesetzlichen Erbfolge den Erblasser beerbt. Interessant zu beobachten ist zudem, dass die US-amerikanischen Gerichte einhellig davon ausgehen, dass der Zweck der after-born child statutes nicht in dem Schutz der Kinder des Erblassers zu erblicken sei, sondern in dem Schutz seines Testierwillens, wohingegen die höchstrichterliche Rechtsprechung in Italien genau das Gegenteil vertritt: geschützt werden solle nicht der Erblasserwille, sondern die Kinder des Erblassers.

Autor: von Raphael de Barros Fritz, Wissenschaftlicher Assistent, Hamburg

ZErb 10/2020, S. 358 - 361

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