Im Ergebnis stellt sich die Personengesellschaft hinsichtlich der Besteuerung des Einbringungsvorgangs günstiger dar als die GmbH. Bei der Personengesellschaft lässt sich weitergehend als bei der GmbH vermeiden, dass es zur steuerpflichtigen Aufdeckung stiller Reserven kommt. Außerdem ist die Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei der Personengesellschaft eher als bei der GmbH möglich. Eine gewerbliche Personengesellschaft bietet sich an, wenn die schenkungsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen bezogen auf Wohnungsunternehmen in Anspruch genommen werden können.[95]

Der Beitrag wird im nächsten Heft fortgesetzt.

[95] IDW, Praxis der Unternehmensnachfolge, 4. Aufl. 2009, Rn 1590.

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