Wer jemanden kennt, der auf Grund des Nichttragen des Helms nun in einer Lebenssituation ist, in der er vor dem Unfall nicht war, wäre wohl eher froh darüber, wenn er einen Helm getragen hätte.
Das Statistische Bundesamt hat folgende Zahlen veröffentlicht:
Verletzte Fahrradfahrer:
2003: 75.659
2004: 73.162
2005: 77.859
2006: 82.315
Getötete Fahrradfahrer:
2003: 616
2004: 475
2005: 575
2006: 504
Dem Verfasser ist auch klar, dass aus diesen Zahlen allein nicht der Schluss gezogen werden kann, dass ein Fahrradhelm die Zahlen reduziert hätte. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, bei einem solchen Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma zu erleiden. Die Zahl der Verunglückten Radfahrer in Deutschland ist somit in den letzten Jahren konstant hoch.
Eine Betrachtung der Verkehrsunfallzahlen aus Rheinland-Pfalz sieht wie folgt aus.
Im Jahr 2005 gab es 124.379 Verkehrsunfälle (2006: 122.396), davon 792 (2006: 687) mit Radfahrerbeteiligung. Von 264 (2006: 257) Verkehrsunfällen mit Getöteten gab es einen (2006, zwei) mit Radfahrerbeteiligung. Bei Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten lag die Zahl insgesamt bei 3.753 (2006: 3435), mit Radfahrerbeteiligung waren es 108 (2006: 100). Bei Unfällen mit Leichtverletzten waren es insgesamt 13.401 (2006: 12.771), unter Radfahrerbeteiligung 473 (2006: 409).
Auch dabei wird zu Kopfverletzungen nichts weiteres ausgesagt.
Betrachtet man die Personenschäden: Verunglückten im Jahr 2005 23.312 Personen (21.817), davon 574 (493) Kinder als Radfahrer und 898 (756) Kinder als Mitfahrer im Pkw. Ein radfahrendes Kind wurde getötet. Im Jahr 2006 waren es zwei Kinder, die beim Radfahren getötet wurden. Getötete Kinder als Mitfahrer waren es im Jahr 2005 sechs, davon vier bei einem Verkehrsunfall, im Jahr 2006 vier. Schwerverletzte radfahrende Kinder waren es 99, im Jahr 2006 90; 112 Kinder wurden 2005 als Mitfahrer im Pkw schwer verletzt, im Jahr 2006 waren es 83. Leichte Verletzungen gab es im Jahr 2005 bei 474 radfahrenden Kindern und 780 leichtverletzte Kinder als Mitfahrer im Pkw. Im Jahr 2006 gab es beim Radfahren 401 leicht verletzte Kinder, beim Mitfahren im Pkw verletzten sich leicht 669 Kinder. So gab es, um es nochmals deutlich zu machen, 83 schwerverletzte Kinder beim Mitfahren im Pkw zu 90 schwer verletzten radfahrenden Kindern. Die Gefahr, sich mit dem Fahrrad schwer zu verletzen, scheint somit nicht so gering zu sein.
Auch hier werden Kopfverletzungen nicht gesondert aufgeführt.
Beispielhaft sind auch ein paar Zahl für eine Polizeiinspektion wie Speyer am Rhein, die eine Vielzahl von Fahrradunfällen zu verzeichnen hat, genannt. Im Jahr 2006 ereigenten sich im Dienstbezirk dieser Polizeiinspektion 149 Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden. Auf Radwegen waren davon 44 Verkehrsunfälle. Prozentual gesehen somit fast 30 % Radfahrunfälle mit Verletzungen auf Radwegen. Insgesamt waren es 158 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. Bei 29 Kinderunfällen mit dem Fahrrad verletzten sich 19 Kinder leicht und drei Kinder schwer.
Für die Verantwortlichen dort gilt es, in der Präventionsarbeit auch Unfällen mit diesen Verkehrsteilnehmern vorbeugend entgegen zuwirken. Dazu geht man mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten zu Werke, von Veranstaltungen in Schulen bis zu öffentlichkeitswirksamen Außenveranstaltungen, zu denen auch schon ein Fahrradstuntman gewonnen werden konnte. Ziel ist dabei eine Reduzierung der Zahl der Verkehrsunfälle mit diesen Verkehrsteilnehmern und entsprechend eine Reduzierung von schweren Unfallfolgen.
Statistiken alleine helfen dem Einzelnen aber auch nicht weiter, insbesondere, wenn er zu denen zählt, die verletzt wurden.
In der Präventionsarbeit sollten auch die Fälle gezeigt und genannt werden, bei denen ein Helm im Einzelfall viel Unheil verhindert hätte bzw. verhindert hat. Bei der momentanen Verordnungslage in der StVO darf jeder selbst entscheiden, ob er sich dem vermeintlich minimalen Risiko aussetzt, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erleidet. Der Verfasser ist jedoch der Ansicht, dass viele nach entsprechender Information dieses Risiko nicht mehr eingehen würden. Sind sie das Risiko eingegangen, bleibt ihnen im Schadensfall die Hoffnung, dass § 254 Abs. 1 BGB (Mithaftung) auf sie in der Form angewendet wird, dass sie ihren Schaden ersetzt bekommen.
Der Schutzhelm sollte beim Fahrradfahren zum alltäglichen Anblick werden. Es ist besser, den Helm in vielen Fällen nicht zu benötigten, obwohl man ihn trägt, anstatt ihn für den Fall der Fälle zu gebrauchen, ihn aber nicht auf dem Kopf hat.
Auch wenn nicht jeder einen Sicherheitsgurt im Fahrzeug trägt, die Anlegequoten desselbigen werden ebenfalls in den im Aufsatz genannten BAST-Studien dargelegt, liegt die Quote insgesamt bei weit über 90 %. Es wird somit nicht mehr viel über diese maßgebliche Sicherheitshilfe im Kraftfahrzeug diskutiert. Die Frage, wie viele Personen tatsächlich den Gurt schon benötigt haben, wird nicht mehr gestellt. Dies ist auch gut so. Er gehört zum Alltag im Straßenverkehr. Dazu muss ...