Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist auch die Inanspruchnahme eines gerichtlichen Sachverständigen wegen einer angeblich falschen Begutachtung in einem zur Verurteilung des Versicherungsnehmers wegen einer vorsätzlichen Tat führenden Strafverfahren.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.6.2010 – 4 U 165/09

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