Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden wird nicht allein dadurch erschüttert, dass der Vorausfahrende entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark abbremst.

LG Saarbrücken, Urt. v. 4.10.2019 – 13 S 69/19

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge