Wenn während hoher Geschwindigkeit das Navigationsgerät betätigt wird und der Fahrer von der Fahrbahn abkommt, kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit um 50 % gekürzt werden.

Der Kläger war bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h mit einem Mietwagen von der linken Fahrbahn einer Autobahn abgekommen und gegen die Mittelleitplanke gestoßen.[39]

[39] OLG Nürnberg, 13 U 1296/17, zfs 2019, 453 = NJW-RR 2019, 1051.

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