Am 28.5.2021 hat der Bundesrat einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt, nach dem autonome Fahrzeuge künftig bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Das Gesetz ermöglicht die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Bislang ist im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich lediglich die Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge zulässig. Zunächst können autonome Fahrzeuge in bestimmten festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden, etwa im öffentlichen Personenverkehr, für Dienst- und Versorgungsfahrten und in der Logistik. Erlaubt sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- bzw. Pflegeheimen. Das Gesetz regelt u.a. die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen sowie die Prüfung und das Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 28.5.2021 – www.bundesrat.de

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