[2] Der Sohn des Kl., der Zeuge H. F., befuhr am 16. 1. 2020 mit einem Pkw Audi A 3 … Kl. die Landstraße 40 in Fahrtrichtung Lingen. Vor ihm befand sich der Zeuge H. mit seinem Pkw VW Golf, hinter ihm die Zeugin D. mit einem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Pkw Opel Corsa … Vor einer Ampel kollidierten die Fahrzeuge, wobei der Ablauf des Unfalls im Einzelnen streitig ist. …

[5] Der Kl. behauptet, der Zeuge F. habe den Audi A3 hinter dem Pkw des Zeugen H. bis zum vollständigen Stillstand abgebremst, wobei nicht ausgeschlossen werden könne, dass es einen leichten Kontakt zwischen dem Pkw VW Golf und dem Pkw Audi A3 gegeben habe. Ein Schaden sei jedoch an keinem der beiden vorausfahrenden Fahrzeuge entstanden. Ein paar Sekunden später sei dann Frau D. mit dem von ihr gesteuerten Pkw Opel Corsa auf den Pkw Audi A3 aufgefahren. Durch die Kollision sie der Pkw Audi A3 auf den Pkw VW Golf aufgeschoben worden. Hierdurch sei der Pkw Audi A3 an der Front und am Heck erheblich beschädigt worden.

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