Autonomes Fahren
Gesetz zur Änderung des StVG und PflVG – Gesetz zum autonomen Fahren
Am 28.7.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren v. 12.7.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 3108). Durch das Gesetz soll für den Übergang der Erprobung des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung der Vorschriften ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen werden. Zunächst sollen Fahrzeuge dafür in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können.
Quelle: BR-Drucks 155/21
Straßenverkehrsrecht
Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Am 27.7.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 12.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3091). Die Vorschriften des Gesetzes sind überwiegend am 28.7.2021 in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden u.a. die Verordnungsermächtigung in § 6 StVG neu gefasst und die §§ 23 ff. StVG überarbeitet. Die Neufassung von § 6 StVG soll für den Rechtsanwender verständlicher sein. Die Überarbeitung der §§ 23 ff. StVG hat das Ziel, die Sanktionierung von Verstößen gegen nationale Genehmigungsvorschriften bzw. europäische Typgenehmigungsvorschriften zu verbessern und die Normenklarheit der §§ 23 ff. StVG zu erhöhen. Zugleich werden durch das Gesetz die notwendigen Folgeänderungen der FZV, der GebOSt und der FeV vorgenommen.
Quelle: BR-Drucks 257/21
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Am 2.7.2021 ist die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 25.6.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2204). Die Vorschriften der Verordnung sind überwiegend am 3.7.2021 in Kraft getreten. Sie dienen u.a. der Umsetzung der aktuellen Vorgaben der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr in der StVZO. Zudem werden die Vorschriften für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge hinsichtlich der Vorschriften zum Schutz der Insassen angepasst. Ferner werden die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen an die aktuellen europarechtlichen Vorgaben angepasst.
Quelle: BR-Drucks 397/20
Berufsrecht der Rechtsanwälte
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften
Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der BRAO, dem StBerG und der PAO. Hierbei werden die Beschlüsse des BVerfG berücksichtigt, das die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Beschl. v. 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11; Beschl. v. 12.1.2016 – 1 BvL 6/13).
Quelle: BR-Drucks 55/21
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 8/2021, S. 422