Autonomes Fahren
Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion
Am 1.7.2022 ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 24.6.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 986). Neben technischen Anforderungen sollen durch die Verordnung Verfahrensregelungen über die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, über die Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen und über die Zulassung zum Straßenverkehr sowie Anforderungen und Sorgfaltsvorschriften für die am Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen erlassen werden.
Quelle: BR-Drucks 86/22
Verkehrsverwaltungsrecht
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Am 23.6.2022 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) in Kraft getreten (BGBl I S. 922). Im Falle einer Umleitung einer Bundesfernstraße in eine andere Straße sollen Eigentümer von Gebäuden an der Umleitungsstrecke zukünftig eine Kostenerstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen – z.B. den Einbau von Lärmschutzfenstern – erhalten, wenn der Lärmpegel um mindestens 3 Dezibel ansteigt, der sog. Beurteilungspegel von 64 Dezibel am Tag oder 54 Dezibel in der Nacht überschritten wird und die Streckenumleitung voraussichtlich länger als zwei Jahre andauert.
Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1022. Sitzung des Bundesrates am 10.6.2022
Änderung der Ferienreiseverordnung
Am 1.7.2022 ist die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung v. 24.6.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 1011) in Kraft getreten. Durch die Verordnung wird der Katalog der Verbotsstrecken für Lkw in den Monaten Juli und August aktualisiert. Hierdurch soll ein zügiges Erreichen der Urlaubsorte durch Pkw in der Hauptreisezeit erleichtert werden.
Quelle: BR-Drucks 261/22
Rechthilfe
Verordnung zur Umsetzung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und Beweisaufnahmen
Am 30.6.2022 ist das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 24.6.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 959). Das Gesetz, das überwiegend am 1.7.2022 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, die Durchführungsvorschriften in der ZPO an die neu gefassten europäischen Zivilrechtshilfeverordnungen (EU) 2020/1784 (EuZVO) und (EU) 2020/1783 (EuBVO) anzupassen. Das Gesetz enthält zudem klarstellende Änderungen an einigen Gesetzen in Folge der Verkündung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021, die spätestens am 1.1.2023 in Kraft treten.
Quelle: BR-Drucks 225/22
Luftverkehrsrecht
Gleichsetzung von erheblicher Flugverspätung und Annulierung eines Fluges – Vorlage des BGH an den EuGH
Mit Beschluss v. 3.5.2022 (X ZR 122/21) hat der BGH dem EuGH zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung die Frage vorgelegt, ob ein Ausgleichsanspruch wegen Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden voraussetzt, dass sich der Fluggast zur Abfertigung einfindet oder dies wie bei der Flugannulierung nicht erforderlich ist oder der Fluggast zumindest dann nicht zur Abfertigung erscheinen muss, wenn dem Fluggast gesicherte Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Flug erst mit großer Verspätung ankommen wird. Im Ausgangsfall hatte der Fluggast einen Flug nach Palma de Mallorca nicht angetreten, der mit einer Verspätung von 3 Stunden und 32 Minuten durchgeführt wurde. Der Flug sei für den Fluggast wegen eines verpassten Geschäftstermins nutzlos geworden.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 8/2022, S. 422