Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweigen. Damit befinden sich die Kommentierungen zur Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Gebäude-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und nun neu auch zur Krankenversicherung zusammen in einem Band. Daneben wurde auch Teil 3 des VVG mit den Schlussvorschriften in Band 2 übernommen. Darüber hinaus wurde die Kommentierung des erst nach der VVG-Reform geschaffenen § 216 VVG ins Buch integriert, in der Erstauflage erfolgte dies noch als achtseitiges Nachtragsheftchen.
Nicht mehr in Band 2 enthalten sind dagegen die Besprechungen zur Produkthaftpflicht, Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Directors & Officers Versicherung, der Umweltschadenversicherung, Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht und Kasko), Vertrauensschadensversicherung und der Luftfahrtversicherung. Angekündigt sind solch systematische Darstellungen zu besonderen Gebieten für Band 3, der inzwischen erschienen ist.
Neben einer Vielzahl an zwischenzeitlich ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch Gesetzesänderungen wie z.B. das Lebensversicherungsreformgesetz und neue aufsichtsrechtliche Regelungen in die Überarbeitung mit eingeflossen.
Dies zeigt sich z.B. an den gewachsenen Stichwort- und Fundstellenverzeichnissen. Diese findet man teilweise im Anschluss an die Übersicht zum jeweiligen Paragraphen. Allerdings gibt es nicht zu jedem Paragraphen ein solches Verzeichnis. So enthält Teil 2 Kapitel 6 (Berufsunfähigkeitsversicherung) kein einziges dieser Verzeichnisse, während die Kommentierung zur Haftpflichtversicherung solche Verzeichnisse mit Rechtsprechung und Literaturhinweisen aufweist. Bei den Schlussvorschriften finden sich dann Stichwort- und Fundstellenverzeichnisse nur mit Rechtsprechung und ohne Literaturangaben. Eine einheitliche Darstellung darf bereits hier als Wunsch für die dritte Auflage formuliert werden.
Band 2 deckt große Bereiche der versicherungsrechtlichen Fragestellungen und des entsprechenden Beratungsbedarfs ab. Sämtliche Bereiche werden hervorragend aufbereitet sowie eingängig und umfassend kommentiert. Inhaltlich erfüllt auch Band 2 des Werks höchste Ansprüche. Präzise und ausführlich, aktuell und doch auch vertraut mit Althergebrachtem. Was man hier nicht findet, wird man – wenn überhaupt – wohl nur in spartenspezifischen Handbüchern finden können. Die neue Zusammenstellung der einzelnen Bände wertet das Gesamtwerk nochmals auf, da diese Verteilung praxisgerechter ist als die der ersten Auflage. Eine sehr erfreuliche Veränderung.
Nach Band 1 ist auch Band 2 des Münchener Kommentars zum VVG ein rundum geglückter Begleiter für den versicherungsrechtlichen Alltag. Richter, Kläger- und Beklagtenanwälte sowie die Juristen der Versicherungen werden hier gleichermaßen für ihren konkreten Fall exzellente Unterstützung finden. Trotz des hohen Preises für das Gesamtwerk (Gesamtabnahmeverpflichtung) ist das Werk eine lohnende und zu empfehlende Investition für jeden Versicherungsrechtler. Der Münchener Kommentar zum VVG entwickelt sich zu einer der zentralen Säulen in der versicherungsrechtlichen Literatur.
Autor: André Naumann
RA André Naumann, Bornheim
zfs 9/2017, S. 493 - 494