Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt auf Autobahnen bei 100 km/h. Mit einem blauen Verkehrsschild wird auf den Autobahnen hierunter die Mindestgeschwindigkeit von 65 km/h angezeigt. Den Begriff "Mindestgeschwindigkeit" gibt es demgegenüber für Bundesautobahnen in Deutschland in der StVO (§ 18 StVO) nicht. Hiernach dürfen hierzulande nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die erlaubte Geschwindigkeit auf 65 km/h beschränkt. Auf Landstraßen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei nur 80 km/h. Aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit war das Autofahren durchaus entspannt. Innerorts lag die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 km/h. Die zulässigen Geschwindigkeiten wurden von vielen Verkehrsteilnehmer überschritten. Dabei wurde wir insbesondere Zeugen eines Vorgangs auf der Autobahn, als ein heranrauschender Lamborghini-Fahrer mit mehrfachem Hupen auf der Überholspur ein anderes Auto zum Platzmachen aufforderte. Ein Vorkommnis, welches hierzulande ohne Weiteres als Nötigung gem. § 240 StGB eingeordnet würde. Obwohl geschätzt alle 2 km durch große Schilder vor angeblichen Geschwindigkeitskontrollen "Radar Control" gewarnt wurde, habe ich während des gesamten Aufenthaltes keine Geschwindigkeitsmessanlagen gesehen, weder mobil noch stationär. Also waren die Zyprioten dabei nur "Ankündigungsweltmeister". Was Verkehrskontrollen angeht, so waren in Nikosia auf der zypriotischen Seite gelegentlich Ampelblitzanlagen an größeren Kreuzungen zu sehen.
Die Geldbußen ("fines") halten sich im Vergleich zu anderen EU-Ländern der Höhe nach noch in Grenzen. Die Geldbuße für einen Rotlichtverstoß liegt bei 85 EUR, für einen Handyverstoß und Fahren ohne Sicherheitsgurt ebenso. Geldbußen für Alkohol am Steuer beginnen mit 100 EUR. Das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 20 km/h liegt bei 35 EUR. Mit 50 km/h zu schnell muss man mit einem Bußgeld von mindestens 85 EUR rechnen. Zypern ist den meisten moderneren Staaten bei der Bezahlung von Geldbußen weit voraus. Es kann online per App auf der JCC Smart-Website gezahlt werden. Zum Glück musste ich hiervon keinen Gebrauch machen.
Als EU-Mitglied darf Zypern von den Vollstreckungsmöglichkeiten des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionen-Vollstreckung Gebrauch machen und nicht bezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben. Dies ist ab einer Höhe der Geldbuße von 70 EUR möglich.