9. Auflage 2011, C.H. Beck, 242 Seiten, ISBN: 978-3-62027-0, 39 EUR
Das Standardwerk zum Sachschadenrecht des Straßenverkehrs ist in einer völlig neu bearbeiteten 9. Auflage erschienen. Auf 240 Seiten stellt der Autor in einer komprimierten Form das gesamte Recht der Entschädigungsansprüche, die nach einem Verkehrsunfall möglich sind, dar. Das Werk ist somit nicht nur geeignet für den jungen Rechtsanwalt, der seine ersten Gehversuche mit der Unfallregulierung macht, sondern auch für den Fachanwalt, der in der Lage sein will, einen besonderen Problemfall bei der Unfallregulierung schnell und vor allen Dingen sicher zu lösen. Ein besseres Werk für den Einstieg in die Schadenregulierung lässt sich nur schwer finden. Es gehört in die Hand eines jeden Rechtsanwalts, der sich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst.
Die vorliegende 9. Auflage ist gegenüber der 8. Auflage vom Grunde auf überarbeitet und unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung erweitert worden. Die neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet.
Auch der Unfall mit Auslandsbezug wurde einbezogen. In Teil 1. Allgemeines werden in kompakter Form die wichtigen Regelungen der 4. und 5. KH-Richtlinie der Europäischen Union dargestellt. Der Rechtsanwalt, der einen Unfall, der sich in einem anderen Mitgliedstaat der EU ereignet hat, regulieren muss, wird in kompakter, ausreichender Form in das Schadensrecht im Heimatland des Geschädigten eingeführt. Die Regulierungen über den Schadenregulierungsbeauftragten und ggf. über die Entschädigungsstelle sind dargestellt.
Anzumerken ist, dass die Texte, die das Versicherungsrecht betreffen, auf dem Stand nach der Einführung des neuen VVG 2008 gebracht worden sind.
Da eine Vielzahl von Regulierungen durch die gegnerische Versicherung verweigert wird bzw. von vorneherein aussichtslos ist, und der Mandant seinen Schaden über seine Kaskoversicherung abwickeln muss, hat der Autor lobenswerterweise ein Kapitel: "Kaskoschadenfall" aufgenommen. Ein Rechtsanwalt der sich mit der Unfallregulierung befasst, wird regelmäßig seinem Mandanten auch helfen müssen, wenn dessen Kaskoversicherung ihre Leistung verweigert oder kürzt. Aufgezeigt werden insb. die Parallelen zwischen dem Haftpflichtschaden und der Kaskoversicherung, so z.B. bei der Definition des Totalschadens, des Widerbeschaffungswertes und des Restwertes. Dargestellt werden auch die Problemfälle in der Teilkaskoversicherung, wie z.B. Fragen des Wildschadens, Marderschadens und Vandalismusschäden. Von besonderem Interesse ist auch das Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung. Dargestellt werden die neue Folgen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer. Durch den Wegfall des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls (§ 81 Abs. 2 VVG) hat es bei der Regulierung eines Kaskoschadens neue Streitfälle gegeben. Die vorgesehene Kürzung der Leistung des Versicherers an Hand der Schwere des Verschuldens ist neu und vom Gesetzgeber nicht mit Leben gefüllt worden. An dieser Stelle wird der Autor in Zukunft die noch junge Rechtsprechung zur Quotelung bei grober Fahrlässigkeit einbauen müssen. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass die Versicherer berechtigt sind, im Rahmen ihrer hauseigenen AKBs, auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls nach § 81 VVG zu verzichten. Hiervon wird bereits Gebrauch gemacht. Die Muster AKB des GdV sehen diese Möglichkeit nicht vor.
Alles in allem reichen die Hinweise zur Kaskoschadenregulierung für den Normalfall voll aus.
Wichtig für die Regulierungspraxis ist der Abdruck der aus dem Jahre 2011 stammenden, ausführlichen Nutzungsausfallentschädigungstabelle.
Ein Tipp für die Zukunft: Für den Mandanten ist es von besonderer Wichtigkeit, dass er selber für die Regulierung keine Kosten aufwenden muss. Nicht jeder Regulierungsversuch endet so, dass die Gegenseite auch die Kosten übernimmt. Aufgrund dessen würde ein Kapitel über die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht schaden, sondern das Werk abrunden.
Der Sander/Völtz ist wiederum ausgezeichnet gelungen. Man kann nur jedem Rechtsanwalt, der mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst ist, empfehlen, sich dieses Werk anzuschaffen. Es erspart durch seinen kompakten, aber umfassenden Inhalt viel Arbeit.
RA Manfred Hering, Meerbusch