Durch das Schneewetter sind auch Stürze im Eingangsbereich durch hereingetragene Feuchtigkeit keine Seltenheit. Hier muss der Veranstalter die Bodenfläche weder durch Matten und Läufer vollkommen trocken halten, noch permanent reinigen, insbesondere dann nicht, wenn dies aufgrund der Besucheranstürme nicht möglich ist.[42] Denn der Besucher einer Massenveranstaltung im Karneval nimmt gewisse Risiken auf eigene Gefahr in Kauf, da keine absolute Sicherheit zu verlangen ist.[43]

[42] OLG Köln VersR 1994, 1251.
[43] OLG Köln NJW-RR 2003, 85, 86, einen Anscheinsbeweis zugunsten des Besuchers verneinend.

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