Erleidet ein 47 Jahre alter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall schwere Hirnverletzungen, die ein apallisches Syndrom zur Folge haben, das sechs Monate später den Tod des Verletzten nach sich zieht, ist unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR angemessen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Naumburg, Urt. v. 26.3.2015 – 2 U 62/14

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