Von der Höhe des durch den Sachverständigen ermittelten merkantilen Minderwerts ist auch dann Umsatzsteuer nicht abzuziehen, wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist. (Leitsatz der Redaktion)
AG Gifhorn, Urt. v. 31.5.2023 – 33 C 155/23
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