Der ASt. unterhält bei der AG seit dem 1.6.2010 eine Hausratversicherung auf der Grundlage der VHB 2008.

Am 11.9.2011 gingen am Wohnort des ASt. massive Hagelschauer nieder. Erhebliche Mengen von Hagelkörnern gelangten in einen Kellerraum des Wohnhauses. Dort schmolzen sie und beschädigten Hausratsgegenstände. Der ASt. teilte der AG am 12.9.2011 telefonisch mit, Wasser und Schlamm seien in sein Haus eingedrungen. Und zwar sei die zuvor ordnungsgemäß geschlossene Kellertür plötzlich durch den Hagel aufgestoßen worden und es seien – das ist unstreitig – Massen von Hagelkörnern eingedrungen und im Kellerraum geschmolzen, dort hätte das Schmelzwasser Hausrat beschädigt.

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