Das Gericht kann mit dem von ihm bestellten ärztlichen Sachverständigen und gegen die Beurteilung des den Versicherten behandelnden Arztes Arbeitsunfähigkeit verneinen, ohne ein "Obergutachten" einzuholen.
OLG Hamm, Beschl. v. 12.6.2015 – 20 U 104/15
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