Der Kl. nimmt die Bekl. aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag auf Erhöhung der versicherten Krankentagegeldbeträge in Anspruch. Die Bekl. verweigert eine solche Erhöhung, weil der Kl. eine bedingungsgemäße Erhöhung seines Nettoeinkommens nicht dargelegt habe.

Ursprünglich war für den Kl. ein Krankentagegeld von insgesamt 150 DM versichert, das bis zum Jahr 2002 auf insgesamt 127,82 EUR (250 DM) erhöht wurde. Aufgrund von Steigerungen der Betriebsergebnisse des vom Kl. geführten Transport- und Bauunternehmens in den Jahren 2002 und 2005 wurde das Krankentagegeld im Jahr 2003 auf insgesamt 160 EUR und im Jahr 2006 auf insgesamt 215 EUR erhöht, wobei sich die Erhöhung im Jahr 2006 auf einen Vergleich des jeweiligen betrieblichen Erlöses ohne Berücksichtigung von Einkauf und Abschreibungen stützte.

Mit Antrag v. 3.1.2014 machte der Kl. eine weitere Erhöhung seiner betrieblichen Einkünfte im Jahr 2013 gegenüber den Vorjahren geltend und verlangte eine entsprechende Erhöhung der Krankentagegelder. Dazu heißt es in § 4 der dem Vertrag zugrundeliegenden MB/KT 2009:

"I"

1 ( … )

2 Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus beruflicher Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

( … )

II

1 Erhöht sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Antrag höher versichert werden … “

Die Bekl. lehnte den Antrag auf Erhöhung der Krankentagegelder nach Einholung diverser Auskünfte des Kl. mit Schreiben v. 16.6.2014 ab und verwies darauf, dass die versicherten Tagegelder Einkünften aus Gewerbebetrieb i.H.v. 77.400 EUR jährlich entsprächen. Demgegenüber habe der Kl. eine Erhöhung seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht dargetan, vielmehr seien für 2012 und 2013 niedrige Einkünfte anzunehmen.

Der Kl. war seit Anfang 2011 bis über das Jahr 2013 hinaus – mit allenfalls kürzeren Unterbrechungen – durchgehend krank.

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