Im Jahre 2016 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland bei den dem GDV angehörigen Versicherungen 114,1 Mio. Kraftfahrtversicherungen Gleichzeitig bestanden lediglich 3,8 Mio. Unfallversicherungen, während mehr als 28 Mio. Vollkaskoversicherungsverträge und mehr als 19 Mio. Teilkaskoversicherungsverträge unterhalten wurden. Dies bedeutet, dass nicht einmal 5 % aller abgeschlossenen Versicherungen im Kraftfahrtbereich Unfallversicherungen sind. Genaue Zahlen zu den abgeschlossenen Fahrerschutzversicherungen waren nicht erhebbar.
Geht man einmal davon aus, dass nicht einmal die gesamten 3,8 Mio. Kraftfahrt-Unfallversicherungen Fahrerschutzversicherungen sind, verdeutlicht dies, dass die Fahrerschutzversicherung nach wie vor unbekannt ist und insbesondere nicht aktiv vermarktet wird. Während es sich bei den 63 Mio. Haftpflichtversicherungspolicen um pflichtige Versicherungen handelt, schließen die Versicherungsnehmer daneben in fast 50 Mio. Fällen Kasko- und Unfallversicherungen ab, wobei hierbei die Unfallversicherungen nicht einmal 10 % ausmachen. Dies, obwohl je nach Versicherer in der Fahrerschutzversicherung nur Jahresprämien von 20–60 EUR in Rede stehen.
Dies belegt, dass die Fahrerschutzversicherung nicht aktiv vermarktet wird. Nach Auffassung des Verfassers ließe sich die Prämie für die Fahrerschutzversicherung häufig schon dadurch generieren, dass statt einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung von 300 EUR eine solche von 500 EUR vereinbart wird. Die mangelnde aktive Vermarktung der Fahrerschutzversicherung ist für den unfallgeschädigten Kraftfahrzeugführer fahrlässig, ließe sich sein Risiko als Kraftfahrzeugführer doch durch den Einschluss der Fahrerschutzversicherung erheblich minimieren. Dass dies geboten ist, zeigen die nachfolgenden Zahlen.
Im Jahre 2016 wurden 2.585.327 Unfälle polizeilich erfasst. Die Anzahl der insgesamt verunglückten Personen inkl. Beifahrer und sonstiger Insassen bei einem Verkehrsunfall lag im Jahre 2016 bei knapp 400.000 Personen. Es kann nun nur gemutmaßt werden, wie viele Unfälle hiervon selbstverschuldet oder mitverschuldet wurden. Geht man einmal davon aus, dass mehr als 308.000 Unfälle mit Personenschäden entstanden sind, dürften dem Grunde nach mehr als 150.000 Fälle pro Jahr in den Bereich der Fahrerschutzversicherung fallen. Geht man weiter davon aus, dass nur 5–10 % dieser Personen über eine Fahrerschutzversicherung verfügen, so zeigt sich, dass für etwa 140.000 Unfallgeschädigte kein entsprechender Schutz vorgehalten wird. Während das "Blech" über die Kaskoversicherung abgesichert wird, geschieht dies beim Personenschaden des Kfz-Führers regelmäßig nicht.
Gleichwohl wird vielen dieser nicht versicherten Kfz-Führer zu helfen sein, was im Folgenden noch auszuführen sein wird.