Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ist lediglich dann statthaft, wenn es sich bei dem rechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner um einen gegenseitigen Vertrag handelt. Dies gilt ungeachtet der geltend gemachten Forderung des Gläubigers und der angestrengten Gegenforderung des Schuldners.
Bei einem Mietvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Denn sein Inhalt ist typischerweise durch die Hauptleistungspflichten des Vermieters, dem Mieter
- nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB den Gebrauch der Mietsache zu gewähren,
- nach § 535 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und
- nach § 535 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 BGB während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten,
und die Hauptleistungspflicht des Mieters,
- dem Vermieter nach § 535 Abs. 2 BGB die vereinbarte Miete zu entrichten,
bestimmt. Charakteristisch für den Mietvertrag ist zudem, dass diese (Hauptleistungs-)Pflicht der einen Mietvertragspartei um der (Hauptleistungs-)Pflicht der anderen Mietvertragspartei willen übernommen wird.
Gegenseitigkeit bleibt erhalten
An dem gegenseitigen Charakter eines Mietvertrags ändert sich nichts, wenn die Schönheitsreparaturpflicht und damit ein Teilbereich der vermieterseitigen Instandhaltungspflichten auf den Mieter abgewälzt wird.[1]
Ebenso schadet auch es nicht, wenn die Mietvertragsparteien, entgegen der gängigen Mietvertragspraxis, eine andere Art der Entrichtung der Miete vereinbaren als die periodisch wiederkehrende Zahlung eines Geldbetrags.
Der Annahme eines Mietvertrags steht daher eine Vereinbarung nicht entgegen, nach der die mieterseitige Pflicht zur Entrichtung der Miete
- in einer einmaligen Zahlung oder Leistung[2],
- in anderer Art als in der Zahlung eines Geldbetrags[3] besteht oder aber
- eine hybride Miete vorsieht, bei der neben der Zahlung eines Geldbetrags kleinere Dienstleistungen[4]
zu erbringen sind.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen