Das Thema Kanzleimanagement ist in aller Munde, doch viele Kanzleien verfügen noch immer über kein systematisches Mahnwesen. Sie wundern sich erst, wenn die Giro-Konten in die roten Zahlen rutschen und sie ihre Akten noch einmal durchgehen. Dann stellen sie nicht selten fest, dass sich über ein Drittel des Jahresumsatzes als Außenstände aufgetürmt haben. Und wenn dann noch wichtige Mandanten Insolvenz anmelden, ist plötzlich die eigene Existenz gefährdet.
Ausreichend Vorkasse nehmen
Das kann vermeiden, wer als Anwalt von vornherein Vorkasse nimmt, wozu jeder Anwalt nach dem RVG berechtigt ist. Die immer wieder zu hörenden Bedenken, dass dann der Mandant zur Konkurrenz abwandert, die im Zweifel keine Vorkasse verlangt, ziehen bei Licht betrachtet nicht. Denn auf Dauer hält auch die liebe Konkurrenz das laxe Zahlungsmanagement nicht durch. Deshalb gilt: Soll doch die Konkurrenz pleite gehen -bei uns gibt es einen zeitnahen und fairen Austausch von Leistung und Gegenleistung.
Bonitätsrisiko richtig einschätzen
Was Anwälte ihren Mandanten immer wieder raten, nämlich Wirtschaftsauskunfteien einzuschalten, um erst gar keine Geschäfte mit klammen Kunden einzugehen, missachten sie in eigenen Angelegenheiten.
- Ein Mandant, der sich scheiden lässt, mag heute noch ein Krösus sein. Nach Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit wird er schnell zum Problemfall.
- Und niemand sollte so blauäugig sein anzunehmen, dass die Mandanten schon irgendwann zahlen, weil sie dies auch in der Vergangenheit immer getan haben.
Wer dagegen das Bonitätsrisiko eines Mandanten durch unabhängige Dritte objektiv einschätzen lässt, geht unvoreingenommener an die Sache heran. Und er hat vielleicht keine Skrupel mehr, für den Mandanten nur noch dann weiter zu arbeiten, wenn dieser Vorkasse leistet.
Systematisches Mahnwesen einführen
Jeder Mandant, der die Leistungen der Kanzlei schätzt, wird einsehen, dass sein Anwalt nur dann alles geben kann, wenn er konzentriert arbeiten kann und sich nicht darüber ärgern muss, dass der Mandant der gerade neben ihm in der Verhandlung sitzt, die Rechnung seit einem halben Jahr nicht beglichen hat.
In Kanzleien mit mehreren Anwälten herrscht zudem oft der Wunsch unter den Partnern vor, dass jeder Advokat „seinen Mandanten“ individuell mahnt statt ihn über ein standardisiertes Schreiben auf den Zahlungsrückstand aufmerksam zu machen. Doch am Ende hat nur derjenige Erfolg, der konsequent und unterschiedslos auf Einhaltung der Regeln pocht.
Ablenkungsmanöver neuer Fall
Einige Anwälte lassen es an der nötigen Härte auch dann fehlen, wenn der Mandant mit einem neuen Fall winkt. Aus Angst, diesen nicht zu bekommen, lassen sie die unbezahlte Rechnung erst einmal unerwähnt. Doch ist das ein langfristige Strategie? Was ist, wenn der Mandant längst pleite ist? Und wie zufrieden sind die Mandanten insgesamt mit den Leistungen einer Kanzlei, wenn sie dauernd das Honorar schuldig bleiben. Liegt das nur an den Mandanten oder nur an dem fehlenden Mahnwesen? All diese Fragen sollten sich davon betroffene Anwälte ehrlich und zeitnah beantworten - bevor es zu spät ist und sich die liebe Konkurrenz über einen weiteren ausgeschiedenen Mitbewerber freut.