BGH: Hessen dufte niedersächsische Lärmschutzwand nicht nachbauen
Hintergrund
Ein Architekt verklagt das Land Hessen auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Der Kläger war beim Land Niedersachsen als Beamter für die Gestaltung und den Bau von Lärmschutzwänden zuständig. 1992/93 entwarf er für das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau eine Lärmschutzwand, die entlang der A 2 bei Königslutter (Niedersachsen) errichtet wurde.
Das Land Hessen errichtete 2004 an der A 4 eine Lärmschutzwand, die der vom Kläger entworfenen Lärmschutzwand optisch entspricht. Als Grundlage für den Vorentwurf dieses Bauwerks hatte das Hessische Landesamt einen in einer Fachzeitschrift erschienenen Bericht über Lärmschutzwände aus Beton verwandt, in dem die vom Kläger entworfene Lärmschutzwand beschrieben war.
Der Architekt sieht hierin eine Verletzung seines Urheberrechts.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Architekten Recht.
Die Planzeichnungen des Architekten für die entlang der A 2 errichtete Lärmschutzwand sind als Entwurf zu einem Werk der Baukunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Der Architekt hat dem Land Niedersachsen, für das er in Erfüllung seiner Dienstpflicht die Lärmschutzwand entworfen hat, zwar stillschweigend das ausschließliche Recht eingeräumt, seinen Entwurf für den Bau von Lärmschutzwänden an Autobahnen im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsen zu verwenden.
Es kann aber nicht angenommen werden, dass er dem Land Niedersachsen das Recht eingeräumt hat, anderen Bundesländern das Recht zu gewähren, die von ihm gefertigten Entwürfe für den Bau von Lärmschutzwänden in ihrem Landesgebiet zu nutzen.
Der Architekt kann daher wegen der unberechtigten Nutzung seines Entwurfs durch das Land Hessen nach § 97 Abs. 1 UrhG Schadensersatz verlangen.
(BGH, Urteil v. 12.5.2010, I ZR 209/07).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2622
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
718
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
553
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
494
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
438
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
365
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
355
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
351
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
337
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
304
-
Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle
02.04.2026
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026
-
Reservierungsbitte für Hotelzimmer ist ohne Preisangabe unverbindlich
19.03.2026
-
UN-Kaufrecht: Käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich?
18.03.2026
-
Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
18.03.2026
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026