Bezug der Altersrente beendet den Anspruch auf Krankentagegeld
Eine Zahnärztin hatte bei einem privaten Krankenversicherer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Die Versicherung hatte an die Versicherungsnehmerin Krankentagegeld sowie Versicherungsprämien in Höhe von gut 15.000 EUR gezahlt.
Krankentagegeld – Versicherung verlangt Rückzahlung
Als die Versicherung erfuhr, dass die Zahnärztin im Zeitraum der Zahlungen bereits eine Altersrente aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte bezogen hatte, stellte sie die Zahlungen ein und forderte das gezahlte Krankentagegeld und die übernommene Zahlung der Prämien zurück.
Die Versicherung verwies auf die Versicherungsbedingungen, nach denen das Versicherungsverhältnis unter anderem mit dem Bezug von Altersrente ende. Das Landgericht hatte die Klage des Versicherers als unbegründet abgewiesen. Die maßgeblichen AGB-Klauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.
Das OLG Brandenburg kam zu einer anderen Einschätzung. Der Versicherer habe einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung der Krankentagegeldleistungen und die Versicherungsprämien.
Krankentagegeldversicherung endet mit Bezug einer Altersrente
Nach den Versicherungsbedingungen sei nicht versicherungsfähig, wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld beziehe. Nach § 15 Abs. 1 c MB/KT 2009 endete das Versicherungsverhältnis also u.a. mit dem Bezug der Altersrente. Die beklagte Zahnärztin habe seit dem 1. September 2014 eine Altersrente von ihrem Versorgungswerk und damit ein Altersruhegeld im Sinne der Versicherungsbedingungen erhalten.
Rentenzahlungen des Versorgungswerkes: Substitutive Leistungen für Einkommen
Dem stehe nicht entgegen, dass die Zahnärztin die Rentenversicherung bei dem Versorgungswerk freiwillig abgeschlossen habe. Sie empfange dennoch eine substitutive Leistung für ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit und keine Kapitalrente, was den Anspruch nicht ausgeschlossen hätte.
Unterschied zwischen Kapitalrente und Altersversorgung
Zur Abgrenzung eine Kapitalrente von einer monatlich gezahlten Altersversorgung führte das OLG aus:
- Die Laufzeit einer Kapitallebensversicherung werde nach dem Kalenderjahr bestimmt und nicht nach dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses wie hier das Erreichen des Rentenalters.
- Die vom Versorgungswerk gezahlte Altersrente habe auch nicht deswegen den Charakter einer Lebensversicherung, weil die Zahnärztin freiwillig Mitglied des Versorgungswerks geworden ist
- und entsprechend der Satzung zum Zeitpunkt des Beitritts (1991) eine Kapitalabfindung hätte wählen können.
Krankentagegeldversicherung soll krankheitsbedingtem Verlust von Arbeitseinkommen abdecken
Die Versicherung muss das vereinbarte Krankentagegeld nach § 1 Abs. 1 S. 2 MB/KT 2009 nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zahlen. Ein verständiger Versicherungsnehmer werde - so das Gericht - auch verstehen, dass die Krankentagegeldversicherung dem Schutz von krankheitsbedingtem Verlust von Arbeitseinkommen diene.
Dieser Schutz sei dann nicht mehr nötig, wenn der Unterhalt aus zu zahlenden Renten, Pensionen oder sonstigen Altersruhegeldern bestritten werde. Eine Absicherung wegen Verdienstausfällen sei dann überflüssig.
Leistung eines berufsständischen Versorgungswerks steht der eines Sozialversicherungsträgers gleich
Der Schutzzweck solle dabei unabhängig davon entfallen, ob die Altersrente in Form einer von Sozialversicherungsträgern gewährten Rente oder einer entsprechenden Leistung eines berufsständischen Versorgungswerkes gezahlt werde. Der Bezug von Altersrente aus einem berufsständischen Versorgungswerk sei deshalb Altersruhegeld.
(OLG Brandenburg, Urteil v. 12.2.2020, 11 U 150/17).
Weitere News zum Thema:
Krankentagegeldanspruch besteht auch in der Freistellungsphase eines Altersteilzeit-Blockmodells
Kürzung von Krankentagegeld unterliegt engen Grenzen
Etwas arbeitsunfähig? Ungenaue Bedingungen bescheren Versicherungsnehmer Krankentagegeld
Krankentagegeld auch bei Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1852
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
636
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
576
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
537
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
419
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
393
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
368
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
348
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
329
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026
-
Reservierungsbitte für Hotelzimmer ist ohne Preisangabe unverbindlich
19.03.2026
-
UN-Kaufrecht: Käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich?
18.03.2026
-
Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
18.03.2026
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026
-
Ratifizierung stockt – Kann das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft treten?
18.02.2026