Vager Verbraucherschutz: Koalition will Verbraucher kollektiv und en détail schützen
Ob die SPD-Basis das Ergebnis der vielbeachteten Koalitionsverhandlungen schluckt, ist noch ungewiss, die Verbraucherverbände sind jedenfalls noch nicht ganz überzeugt.
Kollektiver Verbraucherschutz – gemeinsam den Verbraucher stark machen?
Durch die Reform der Marktaufsicht sollen sie alle künftig für einen kollektiven Verbraucherschutz zusammenwirken: das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Gerade die Finanzmarktkrise hat nach Ansicht der Verbraucherverbände ein starkes Manko aufgedeckt, die Finanzaufsicht habe über die Solvenzsicherung der Finanzinstitute den Verbraucherschutz vernachlässigt.
Sachverständigenrat für Verbraucherfragen betreut neue gemeinsame Aufsicht
Für die Sicherung des neuen kollektiven Verbraucherschutzes, der bei allen wichtigen Aufsichtsbehörden formell als Aufsichtsziel verankert werden soll, wird ein Sachverständigenrat für Verbraucherfragen eingerichtet. Seine Mitglieder sollen, vergleichbar den Wirtschaftsweisen, der Politik zur Lage der Verbraucher berichten und Empfehlungen zu ihrer Absicherung aussprechen.
Marktwächter bei den Verbraucherzentralen installieren
Bei den Verbraucherzentralen sollen im Bereich Finanzen und Digitale Welt Marktwächter installiert werden, die diese Märkte aus Verbrauchersicht analysieren, die Beschwerden der Verbraucher auswerten und diese Erkenntnisse an Politik und Aufsicht weitergeben.
Verbraucherverbände sollen eine Abmahnbefugnis für datenschutzrechtliche Verstöße erhalten und Unterlassungsklagen erheben zu können.
Was soll im Einzelnen verbraucherfreundlicher werden?
Hier wurden eine Vielzahl von Themen aufgegriffen und angedacht, die immer wieder für Verdruss bei Verbrauchern sorgen.
Finanzmarkt: Bei der Beratung der Finanzprodukte soll eine höhere Beratungsqualität gesichert und mittelfristig Beratung und Verkauf von Finanzprodukten getrennt werden.
Lebensversicherungen: Bei Lebensversicherungen soll die Beteiligung vorzeitig ausscheidende Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven neu geregelt werden.
Lebensmittelüberwachung: Die Lebensmittelüberwachung soll besser vernetzt werden, ohne dass allerdings ein einheitliches Informationskonzept der Behörden erkennbar wäre.
Routerzwang: Einen faktischen Routerzwang, mit dem Telekommunikationsunternehmen Kunden vorschreiben, über welche Hardware sie sich mit dem Internet verbinden, soll es nicht geben, sondern der Nutzer soll freie Auswahl bei Routern haben.
WAP-Billing: Abbuchungen von zusätzlichen Diensten auf der Handyrechnung, der Albtraum vieler Eltern, sollen nur noch nach aktiver Freischaltung dieser Funktion möglich sein.
Energiepreis: Durch mehr Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Anstieg der Strompreise gebremst werden. Außerdem sollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion, greifen.
Telefonwerbung: Verträge, die aus unerlaubter Telefonwerbung entstehen, sollen erst nach Bestätigung durch den Kunden Gültigkeit haben.
Digitale Güter: Verbraucher sollen bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber den marktmächtigen globaler Anbieter gestärkt werden, Beispiel: Rückgabemöglichkeiten bei Apps.
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