Vager Verbraucherschutz: Koalition will Verbraucher kollektiv und en détail schützen
Ob die SPD-Basis das Ergebnis der vielbeachteten Koalitionsverhandlungen schluckt, ist noch ungewiss, die Verbraucherverbände sind jedenfalls noch nicht ganz überzeugt.
Kollektiver Verbraucherschutz – gemeinsam den Verbraucher stark machen?
Durch die Reform der Marktaufsicht sollen sie alle künftig für einen kollektiven Verbraucherschutz zusammenwirken: das Bundeskartellamt, die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Gerade die Finanzmarktkrise hat nach Ansicht der Verbraucherverbände ein starkes Manko aufgedeckt, die Finanzaufsicht habe über die Solvenzsicherung der Finanzinstitute den Verbraucherschutz vernachlässigt.
Sachverständigenrat für Verbraucherfragen betreut neue gemeinsame Aufsicht
Für die Sicherung des neuen kollektiven Verbraucherschutzes, der bei allen wichtigen Aufsichtsbehörden formell als Aufsichtsziel verankert werden soll, wird ein Sachverständigenrat für Verbraucherfragen eingerichtet. Seine Mitglieder sollen, vergleichbar den Wirtschaftsweisen, der Politik zur Lage der Verbraucher berichten und Empfehlungen zu ihrer Absicherung aussprechen.
Marktwächter bei den Verbraucherzentralen installieren
Bei den Verbraucherzentralen sollen im Bereich Finanzen und Digitale Welt Marktwächter installiert werden, die diese Märkte aus Verbrauchersicht analysieren, die Beschwerden der Verbraucher auswerten und diese Erkenntnisse an Politik und Aufsicht weitergeben.
Verbraucherverbände sollen eine Abmahnbefugnis für datenschutzrechtliche Verstöße erhalten und Unterlassungsklagen erheben zu können.
Was soll im Einzelnen verbraucherfreundlicher werden?
Hier wurden eine Vielzahl von Themen aufgegriffen und angedacht, die immer wieder für Verdruss bei Verbrauchern sorgen.
Finanzmarkt: Bei der Beratung der Finanzprodukte soll eine höhere Beratungsqualität gesichert und mittelfristig Beratung und Verkauf von Finanzprodukten getrennt werden.
Lebensversicherungen: Bei Lebensversicherungen soll die Beteiligung vorzeitig ausscheidende Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven neu geregelt werden.
Lebensmittelüberwachung: Die Lebensmittelüberwachung soll besser vernetzt werden, ohne dass allerdings ein einheitliches Informationskonzept der Behörden erkennbar wäre.
Routerzwang: Einen faktischen Routerzwang, mit dem Telekommunikationsunternehmen Kunden vorschreiben, über welche Hardware sie sich mit dem Internet verbinden, soll es nicht geben, sondern der Nutzer soll freie Auswahl bei Routern haben.
WAP-Billing: Abbuchungen von zusätzlichen Diensten auf der Handyrechnung, der Albtraum vieler Eltern, sollen nur noch nach aktiver Freischaltung dieser Funktion möglich sein.
Energiepreis: Durch mehr Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Anstieg der Strompreise gebremst werden. Außerdem sollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion, greifen.
Telefonwerbung: Verträge, die aus unerlaubter Telefonwerbung entstehen, sollen erst nach Bestätigung durch den Kunden Gültigkeit haben.
Digitale Güter: Verbraucher sollen bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber den marktmächtigen globaler Anbieter gestärkt werden, Beispiel: Rückgabemöglichkeiten bei Apps.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2512
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
693
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
561
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
494
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
430
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
368
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
360
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
352
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
337
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
319
-
Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle
02.04.2026
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026
-
Reservierungsbitte für Hotelzimmer ist ohne Preisangabe unverbindlich
19.03.2026
-
UN-Kaufrecht: Käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich?
18.03.2026
-
Der Widerrufsbutton kommt – Neue Pflicht für den Online-Handel ab 19. Juni 2026
18.03.2026
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026