Aggressionen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen in einem besorgniserregenden Ausmaß zu. Die Stadt Stuttgart reagiert mit psychosozialer Unterstützung und einem Mitarbeiterunterstützungsteam, während bundesweit eine Präventionsdatenbank entwickelt wird, um Gewalt effektiv zu bekämpfen und den Arbeitsschutz zu verbessern.
Wer mit einer Entscheidung seiner Krankenkasse oder eines anderen Leistungsträgers in der Sozialversicherung nicht einverstanden ist, kann sich dagegen wehren. Was zu beachten ist, damit der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, erfahren Sie hier.
Um die Haushaltskasse während der Elternzeit etwas aufzubessern, üben viele Eltern in dieser Zeit einen Minijob aus. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die unterschiedlich zu bewerten sind. Lesen Sie hier, was Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu berücksichtigen haben.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Fall entschieden, dass ein Leistungsverbot durch die Krankenkasse als Verwaltungsakt gilt. Ein Widerspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung, sodass die Patientenversorgung vorerst nicht unterbrochen wird.
Das staatliche Vergleichsportal für Krankenhäuser, der Bundes-Klinik-Atlas, wurde mit aktuellen Daten und neuen Kategorien erweitert. Diese Aktualisierungen sollen Patienten bei der Klinikwahl unterstützen, obwohl es Kritik an der Datenverfügbarkeit gibt.
Das Bundessozialgericht entschied, dass die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Lehrenden individuell zu prüfen ist und keine pauschale Selbstständigkeit gegeben ist. Einzelfallentscheidungen sind maßgeblich, nicht frühere Rechtsprechung.
Der Pflegeversicherungsbeitrag soll ab dem nächsten Jahr erhöht werden. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung soll dann 3,6 Prozent betragen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner profitieren nicht vom 2020 eingeführten Freibetrag, entschied das Bundessozialgericht. Dieser Freibetrag entlastet nur pflichtversicherte Rentner, da sie durch lange Zugehörigkeit zur Sozialversicherung privilegiert werden.
Die Renten in Deutschland sollen zum 1.7.2025 um 3,5 Prozent steigen. Das geht aus dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2024 hervor. Die tatsächliche Rentenerhöhung 2025 wird vom Bundeskabinett im Frühjahr festgelegt.
Mitte Oktober prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Finanzen des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen für 2024 und 2025. Er empfahl daraufhin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 2,5 Prozent für 2025. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun verspätet diese Erhöhung im Bundesanzeiger bestätigt und den neuen Satz von 2,5 Prozent offiziell bekanntgegeben.
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Nachdem das Bundeskabinett die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 beschlossen hat, stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße soll ab 1.1.2025 3.745 Euro monatlich betragen. Im Leistungsrecht der Krankenversicherung gelten alle Rechengrößen bundeseinheitlich. Die weiteren Werte im Überblick.
Das Bundeskabinett ließ am 6.11.2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben. Damit stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2025 bei 73.800 Euro liegen. Die weiteren Werte im Überblick.
Das Aufstiegs-BAföG bietet Fachkräften eine attraktive Möglichkeit zur beruflichen Weiterqualifizierung. Durch finanzielle Unterstützung können höhere Abschlüsse erreicht und neue Karrierechancen ergriffen werden. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Details dieser staatlichen Förderung.
Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben.
Die Löhne in der Pflegebranche haben einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Durchschnittlich sind die Stundenlöhne um 8,8 Prozent gestiegen, was auf die Anbindung an Tarifverträge zurückzuführen ist. Dennoch erhöhen sich dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen, was politische Maßnahmen erfordert.
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Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet für Arbeitnehmende der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach können die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beziehen. Erfahren Sie hier das Wichtigste zum Thema Aussteuerung betroffener Beschäftigter.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Bei der Kinderwunschbehandlung dürfen Krankenkassen nur erfolglose Versuche derselben Methode zusammenzählen. Diese Auslegung der Vorschrift hat weitreichende Folgen für betroffene Paare und Krankenkassen.
Nachdem das Bundeskabinett die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 beschlossen hat, stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte im Leistungsrecht für das Jahr 2025 fest. Die entsprechenden Rechengrößen werden jährlich an die ...
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